Das Fischereirecht der Hansestadt Lübeck in Zahlen

Humpendeckel der Wakenitzfischer

1188

Der 1155 zum Römischen Kaiser gekrönte Friedrich I. Barbarossa setzt am 19. September 1188 die Grenzen des Gebietes der Stadt Lübeck fest und verleiht derselben bedeutende Vorrechte und Freiheiten, u. a. das Fischereirecht auf der Trave von Oldesloe bis zur Travemündung.

1204

König Waldemar II. von Dänemark, auch der Sieger genannt, bestätigt am 7. Dezember 1204 das von Kaiser Friedrich I. 1188 verliehene Privileg.

1224

Wiceslaw I., Herr von Rügen, gewährt den Lübecker Fischern den Heringsfang vor Rügen am 14. September 1224.

1226

Friedrich II. bestätigt die von Friedrich I. verliehenen Vorrechte und ergänzte sie noch. Der Priwall wurde Lübecker Gebiet. Travemünde erhielt einen lübschen Schirmvogt. Im Mai/Juni wurde Lübeck Freie Reichsstadt mit Geleitrecht, Strom- und Fischereihoheit.

1234

Im Februar 1234 schenkt Albert I., Herzog von Sachsen, der Stadt Lübeck für geleistete Dienste die Burg Travemünde und den dabei liegenden Ort. Gleichzeitig werden alle Freiheiten Lübecks durch Albert I. bestätigt.

1252

Johann I. und Gerhard I., Grafen von Holstein, gestatten den Lübecker Fischern freien Fischfang an den Küsten ihres Landes (6. Februar 1252).

1255

Das Luba-Siegel (großes Siegel: ein Boot mit 2 Fischern, kleines Siegel: ein Fischernetz) wird eingeführt.

1258

Jaromar II., Fürst von Rügen, gestattet dem Rat zu Lübeck, Bürger zum Fischfang nach seinem Land zu senden und verspricht ihnen seinen Schutz (21. September 1258).

1291

Albrecht II., Herzog von Sachsen, verkauft der Stadt Lübeck das Wasser der Wakenitz und des Ratzeburger Sees für 2100 Mark (19. Mai 1291).

Konrad Bischof von Ratzeburg verkauft der Stadt Lübeck ebenso das Wasser der Wakenitz und des Ratzeburger Sees für 200 Mark (25. Mai 1291).

König Rudolph I. erteilt dem mit dem Herzog Albrecht II. von Sachsen geschlossenen Vertrag über den Verkauf des Wassers der Wakenitz und des Ratzeburger Sees seine Bestätigung. (3. Juni 1291).

1296

Johann II. und Albrecht III., Herzöge von Sachsen, bestätigen den Vertrag über den Verkauf der Wakenitz. (20. September 1296).

1299

König Albrecht bestätigt der Stadt Lübeck die ihr von seinen Vorgängern erteilten Rechte und Privilegien. (25. Januar 1299).

um 1375

In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts ist bereits ein Fischeramt mit Älterleuten und Meistern nachweisbar.

1390

Erich der Jüngere, Herzog von Sachsen, Engern und Westphalen, urkundet über den wegen einer Vertiefung der Delvenau und der anzulegenden Wasserverbindung zwischen Mölln und der Elbe, mit dem Rathe von Lübeck geschlossenen Vertrag (24. Juni 1390). Erste Erwähnung zum Bau des Stecknitzkanals.

1390/98

Es wurde die erste künstliche Wasserstraße Deutschlands, der Stecknitzkanal, angelegt. Heute Elbe-Lübeck-Kanal.

1446

Die Stadt- und Schlutuper Fischer trennen sich voneinander und bilden eigene Ämter.

1463

Eine besondere Verordnung regelt den Verkauf der kleinen Fischsorten.

1481

Die Stadtfischer teilen sich auf in das Amt der Wakenitzfischer und in das Amt der Travefischer. Zu den Travefischern gehören auch die Stecknitz- und Gothmunder Fischer.

1502

In einer Ratsverfügung werden die Gothmunder Fischer das erste Mal erwähnt.

1504

Die Lübecker stellen fest, daß der Dassower See unser freies Wasser ist.

1541

Die Trave wird mit einem Schlammprahm reguliert.

1568

Zum ersten Mal wird erwähnt, daß in Travemünde 5 berufsmäßige Fischer ansässig sind und in der Ostsee fischen.

1577/80

In einem Reichskammerprozeß wurden Fischerei und Fahrt auf der Trave zwischen Lübeck und Dänen-Holstein geklärt.

1585

Der Lübecker Rat erließ am 4. Dezember 1585 eine erste niederdeutsch gefaßte Fischereiordnung. Sie schaffte Stadtrecht und wurde in Zukunft von grundsätzlicher Bedeutung. Fischzeiten, Fischereiplätze, Fanggeräte etc. wurden bestimmt. Die Fischereigerechtsame ist eine persönliche Verleihung, sie erlischt beim Tode des Beliehenen.

1598

Eine Verordnung zur Reinhaltung der Trave wurde erlassen. Schon vor 400 Jahren sorgte man sich um die Reinhaltung der Gewässer.

1633

Auf Befehl des Rates wurden den Schlutupern ein für die Heimatgeschichte hochbedeutsames Dekret auf dem Friedhof verlesen, und zwar Pfingsten: Der Pastor Rodberg erhielt das Recht, mit einer Wade zu fischen. (Bis 1896 haben alle Schlutuper Pastoren dieses Recht ausgeübt).

1646

Der Heringszug für die Kirche brachte eine Einnahme von 762 Schilling. (Zum Vergleich: Ein Haus, das die Kirche damals ankaufte, kostete nur 50 Schilling).

1674

Über das Fischereiwesen auf der Pötenitzer Wiek, dem Dassower See, der Stepenitz, Maurine und Radegast fanden zwischen Lübeck und Mecklenburg Verhandlungen statt.

1704

Den Travemünder Fischern wurde gestattet, in der Siechenbucht Krabben für den Dorschfang zu fangen, ebenso wurde der Aalfang ohne Körbe erlaubt.

1795

In Schlutup waren 60 Fischer und ebenso viele Arbeitsleute vorhanden; in Gothmund-Fischerbuden arbeiteten 22 Fischermeister; die Stadt Lübeck hatte 8 Fischer an der Altenfähre und 7 Fischer beim Dom wohnend.

um 1800

Die Oldesloer betreiben mit Reusen den Neunaugen-Fischfang en gros. Ende Oktober wurden Säcke mit je 600 Stück über Lübeck nach Lüneburg verschickt, auch kleine Tönnchen zu je 60 Stück waren sehr beliebt.

1803

§ 9 des Reichsdeputationshauptschlusses bestimmte gegen mecklenburgische Ansprüche das ausschließliche Eigentum der Stadt Lübeck in puncto Fischerei.

1826

Am 7. Februar 1826 wurde ein Vergleich geschlossen, er regelte die Fischereiverhältnisse der mecklenburgischen Seite der Travebucht innerhalb der Linie Harkenbek - Haffkruger Feld zwischen Schlutuper-, Stadt- und Gothmunder Fischern einerseits und der Travemünder Genossenschaft andererseits.

1836

Ordnung der Fischerei: Am 16. Februar wurde die Reihenfolge des Fischens festgelegt. Drei Tage vor Weihnachten bis 1. Mai von Sonnenaufgang Montag bis Sonnenuntergang Sonnabend Fischerei mit 6 großen Waden für Travemünde und Schlutup. Schon vor 150 Jahren wurde also die Fischerei beschränkt.

1847

Laut Vertrag vom 23. Juni 1847 fischen auf der Stecknitz bis zur Lübeckischen/lauenburgischen Grenze die Stadt-, Gothmunder- und Wakenitzfischer bei gleichen Rechten. Aufwärts bis zum Möllner See sind lübeckische und lauenburgische Fischer gleichberechtigt.

1849

Ab 16. Juli 1849 wurde allen Fischern gestattet, in der Pötenitzer Wiek Krabbenkörbe aufzustellen.

1853

Staatsvertrag vom 15. Juni 1853: Innerhalb der Territorial- und Hoheitsgrenzen wurde die Fischerei an der Obertrave bis zur Holstenbrücke von den Domfischern betrieben, unterhalb der Brücke von den Altefährefischern.

1854

Es wurde erwähnt, daß die stadtnahen Gewässer durch Abwässer Schädigungen erlitten haben, z.B. durch die neuerrichtete Gasanstalt in der Moislinger Allee.

1868

Die erste Fischereiordnung in hochdeutscher Sprache wurde am 16. November 1868 erlassen.

1869

Am 15. Februar 1869 erfolgte ein Nachtrag zur 1868 erlassenen Fischereiordnung.

1879

Der Senat gestattete den Bewohnern von Travemünde, die keine Fischer waren, die Fischerei in der offenen See außerhalb der Linie Harkenbek - Haffkruger Feld. Gleichzeitig wurde der Verkauf der Fangware gestattet. Die Unordnung in der Fischerei stieg an.

1890

Am 21. Juni 1890 erging das Urteil des 4. Zivilsenats des Reichsgerichtes im Grenzstreit zwischen Lübeck und Mecklenburg, das die Hoheitsrechte über den Dassower See, die Pötenitzer Wiek, die Schlutuper Travebucht bis zur Mündung einschließlich des Überschwemmungsgebietes der Stadt Lübeck zustehen.

1892

Im Juli/September wurde zwischen Lübeck und Lauenburg ein Vertrag geschlossen. Er regelt die Fischerei auf dem Ratzeburger See und der Wakenitz (Krähenteich und Mühlenteich).

1892

Der Senat beauftragt das Stadt- und Landesamt, eine Vorlage für die Umorganisation der Fischereiverhältnisse anzufertigen.

1893

Es wurde zwischen Lübeck und Preußen ein Staatsvertrag betr. Elbe- Trave- Kanalbau geschlossen. In Lübeck wurde eine Kanalbaubehörde gegründet.

1896

Nach dem am 11. Mai 1896 reichsgerichtlichen Entscheid über die lübsche Fischereihoheit (1890) erfolgte die Regelung der gewerblichen Fischerei.

Vier Fischereigenossenschaften wurden gebildet:

  1. Stadtfischer (6), Gothmunder (18), Schlutuper (42) 66
  2. Wakenitzfischer, bisher zu den Stadtfischern gehörend 10
  3. Innung der Travemünder Fischer 41
  4. Dassower und Volkstorfer Fischer 18

Die gewerbliche Ausübung des staatlichen Fischereiregals geschah fortan durch diese 4 Genossenschaften. Die Gewässer wurden in Bezirke eingeteilt. Bewirtschaftungsordnungen wurden erlassen.

Die Bezirke:

  1. Wakenitz, Krähenteich, Mühlenteich, unter Ausschluß Kanalhafen, der inneren Wakenitz und des Aalfanges des Johannisklosters.
  2. Stecknitz, Elbe-Trave-Kanal, Trave von der Landesgrenze und der lauenburgischen Grenze (Kanal) an bis Südspitze Priwall = Rendswiekerort mit Ausschluß der Pötenitzer Wiek.
  3. Trave abwärts von Südspitze Priwall = Rendswiekerort und Travemünder Bucht bis Harkenbek-Haffkruger Feld.
  4. Dassower See und Pötenitzer Wiek.

1900

Am 16. Juni 1900 wurde der Schiffahrtsweg zwischen Elbe und Trave eröffnet. Unter Benutzung des Flüßchens Delvenau (Stecknitz) und des alten Stecknitzkanals führt die Wasserstraße bei Genin südlich Lübecks zur Vereinigung mit der Trave (Elbe-Trave-Kanal).

1920

1920 beschließt der Senat der Hansestadt Lübeck eine neue Fischereisatzung.

1921

Am 23. September 1921 wird in Lübeck der erste Angelverein gegründet: der Angelsportverein Petri Heil e.V.

1922/23

Der erste Lübecker Angelverein konnte von der Hansestadt Lübeck den Tremser Teich pachten, den er bis heute mit Erfolg bewirtschaftet.

1923

Am 26. Juni 1923 wurde der Lübecker Kanu- und Segelsportverein e.V. gegründet. Hier installierte sich auch eine Angelgruppe, die 1933 den Sportanglerverein Pliete bildete.

1927

Mit dem Angelsportverein Trave e.V. wird der zweite Angelverein in Lübeck gegründet.

1928

Am 7. Juli 1928 erfolgte die rechtliche Anerkennung der Lübecker Fischereihoheit und des Fischereiregals auf der Travemünder Bucht, vor der mecklenburgischen Küste bis zur Mündung der Harkenbek, Steinrifftonne, Gömnitzer Turm als Linie.

1933

Aus der Anglergruppe des Kanu- und Segelsportverein e.V. gründetet sich der Sportanglerverein Pliete e.V.

1935

Am 1. Februar 1935 wurde der Oldesloer Sportfischer Verein e.V. gegründet. Er nennt sich heute Oldesloer Anglerverein e.V.

Im April 1935 gründeten einige Angelfreunde in der Schiffergesellschaft den Lübecker Sportfischer Verein e.V., der am 9. August 1935 in das Vereinsregister eingetragen wurde.

1939

Am 5. Mai 1939 erließ die Stadt Lübeck eine neue Fischereiordnung. Der wichtigste Punkt für die Angelvereine in Lübeck war der § 10 der Fischereiordnung: Jeder, der in Lübecker Gewässern angeln wollte, mußte einem ordentlichen Fischereiverein angehören.

1945

Ende des Jahres bildete sich aus den Lübecker Angelvereinen eine Arbeitsgemeinschaft, der Vorläufer des heutigen Kreisverbandes.

1946

Im August 1946 konstituierte sich in Rendsburg eine neue Dachorganisation (Bezirksverband). Alle Lübecker Vereine traten dem neuen Bezirksverband bei. Aus der Arbeitsgemeinschaft bildete sich der Unterbezirksverband.

1947

Am 8. August wurde die Lübecker Fischereisatzung neu gefaßt. Der § 10 der alten Satzung blieb erhalten. Wer in Lübecker Gewässern angeln wollte, mußte in einem Angelverein sein.

1948

Am 14. Februar 1948 wurde das Fischereirecht der Hansestadt Lübeck in das Fischereibuch beim Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei des Landes Schleswig-Holstein eingetragen.

1950

Es bilden sich aus den Unterbezirken die Kreisverbände und aus dem Bezirksverband der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V. mit Sitz in Kiel. Die Vereine sind Mitglied im Verband Deutscher Sportfischer e.V. mit Sitz im Hamburg. Am 3. Mai 1950 wurde der Lübecker Kreisverband der Sportfischer e.V. aus dem Unterbezirksverband in seiner jetzigen Form gegründet. Zum Kreisverband gehören die Angelvereine aus den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Stormarn, Hansestadt Lübeck und dem südlichen Teil Ostholsteins. In der Folgezeit schlossen sich immer mehr Vereine dem Lübecker Kreisverband an.

1957

Am 17. Oktober 1957 wurde der Eisenbahner-Hochseesportfischer-Verein e.V. Lübeck-Travemünde gegründet.

1961

Der Angelsportverein Neptun Lübeck-Dänischburg wurde gegründet, ein Betriebssportverein der Fa. Villeroy & Boch.

1963

Der Hochseesportfischer-Verein NWK Lübeck e.V. wurde gegründe, ein weiterer Betriebssportverein der Norddeutschen Kraftwerke, heute Preußen Elektra.

1968

Der Sportanglerverein Trittau wurde gegründet und trat dem Lübecker Kreisverband der Sportfischer e.V. bei.

1976

Am 31. August 1976 wird der § 10 der Lübeckischen Fischereisatzung aufgehoben. Jetzt mußten die Angler nicht mehr einem Verein angehören. Dadurch verloren die Vereine ca. 80% ihrer Mitglieder.

1981

Der Angelsportverein Glinde von 1981 e.V. wurde gegründet.

Am 12. November 1981 wird der Angelverein Petri Heil Trittau e.V. als zweiter Trittauer Angelverein gegründet.

1982

Am 10. Juni 1982 wurde eine neue Fischereisatzung von Senat und Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck verabschiedet.

Der Hoisdorfer Angelclub e.V. von 1982 wurde gegründet.

1983

Die gesetzliche Fischereischeinprüfung wird am 22. Februar 1983 eingeführt. Loslösung der Vereine des Herzogtums Lauenburg vom Lübecker Kreisverband und Gründung des Kreissportfischerverbandes Herzogtum Lauenburg e.V. Die Ostholsteiner Vereine gehen zum Kreisverband Ostholstein.

1986

Ein Teil der Angler vom Hochseesportfischer-Verein NWK Lübeck e.V. lösen sich vom Verein und gründen am 13. Mai 1986 den Angelsportverein Gut Biß Lübeck e.V.

1991

1991 sind im Lübecker Kreisverband der Sportfischer e.V. 19 Vereine mit 3865 Mitgliedern, davon in der Hansestadt Lübeck 2983 Mitglieder und in Stormarn 972 Mitglieder, organisiert.

1991 fischten in Lübecker Gewässern:

Wakenitzfischer = 3, Stadtfischer (Gothmund und Schlutup) = 23, Dassower Fischer = 10 und Travemünder Fischer = 10.

1994

Der Landtag des Landes Schleswig-Holstein beschließt am 1. April 1994 neue Landesverordnungen für die Küsten- und Binnengewässer.

1995

Am 1. Dezember 1995 wird von der Bürgerschaft die heute geltende Satzung über die Ausübung des Fischereirechts der Hansestadt Lübeck beschlossen. Dabei wird das Angeln in einer Nutzungsbedingung über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck extra gefaßt. Diese Nutzungsbedingungen wurden am 18. Dezember 1995 geändert.

1996

Der Lübecker Kreisverband der Sportfischer e.V. pachtet die angelfischereiliche Nutzung der Wakenitz von der Hansestadt Lübeck 1. Januar 1996.

Am 10. Februar 1996 verabschiedet der Landtag ein neues Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesfischereigesetz - LFischG).

Am 14. März 1996 schlossen sich auf Grund der neuen Nutzungsbedingungen einige Wakenitzangler zur Vereinigung der Wakenitzangler e.V. zusammen.

1997

Die zweite Änderung der Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck wird von der Bürgerschaft am 27. Februar 1997 beschlossen. Die dritte Änderung dann am 27.11.1997.

2001

Am 18.10.2001 wird die vierte Ändrung der Nutzungsbedingungen über die Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck von der Bürgerschaft beschlossen.

2002

Dem Kreisverband gehörten am 1.1.2002 20 Vereine mit 5250 Mitgliedern an.

 

Lit.: Urkundenbücher der Stadt, Verein für Lübeckische Geschichte . Teil 1-11 (1843)
Trave-Zahlen von Horst Weimann, Heft 11 (1960)
Protokolle einiger Angelvereine

 

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