Angeln im Saarland
Fischereischein Saarland

- Fischereischein
Saarland
Für das Angeln im Saarland ist ein gültiger Fischereischein erforderlich. Den Fischereischein kann man ab einem Alter von 14 Jahren nach bestandenem Fischereischeinlehrgang erhalten. Die Gültigkeitsdauer des Fischereischeins beträgt 1 Jahr (2,56 Euro Gebühren) oder 5 Jahre (12,80 Euro Gebühren).
Jugendliche bis 16 Jahre erhalten einen Jugendfischereischein für 2,56 Euro Gebühren. Ein Jugendfischereischeininhaber darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Für den Jugendfischereischein ist keine Prüfung erforderlich, die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr.
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden Saarland anerkannt.
Fischereischeinprüfung Saarland
Die notwendigen Kenntnisse zum Erwerb des Fischereischeins im Saarland werden vom Fischereiverband Saar im Fischereischeinlehrgang durchgeführt. Dieser Lehrgang schließt mit einer theoretischen Prüfung ab. Dies allein reicht im Gegensatz zu anderen Bundesländern noch nicht für den Fischereischein aus. Zusätzlich ist noch ein Vereinspraktikum nachzuweisen, bevor man den Fischereischein erhält.
Erlaubnisschein Saarland
Zum Angeln an den Gewässern des Saarlands benötigt man einen Erlaubnisschein, den man beim jeweiligen Pächter oder Fischereiberechtigten erwerben kann.
Fischereiabgabe Saarland
Angler im Saarland entrichten eine Fischereiabgabe. Sie beträgt für Jugendliche 2,56 Euro im Jahr. Erwachsene zahlen jährlich 7,68 Euro oder 38,40 für fünf Jahre.
Angelrecht und Fischereigesetz Saarland
Im Saarland ist die gesetzliche Grundlage das Fischereigesetz (FischG), ergänzt wird dieses durch die Landesfischereiordnung (LFischO). Hier werden auch die gesetzlichen Schonzeiten und die Mindestmaße geregelt.
Interessante Weblinks
