Angeln in Baden-Württemberg
Fischereischein Baden-Württemberg

- Fischereischein
Baden-Württemberg
Für das Angeln in Baden-Württemberg benötigt man einen gültigen Fischereischein. Der Fischereischein wird durch die Gemeinde nach erfolgreichem Bestehen des Fischereischeinlehrgangs ausgestellt. Das Mindestalter für den Fischereischein beträgt 10 Lebensjahre, die Baden-Württembergischen Verbände empfehlen jedoch 14 Jahre. Der Fischereischein wird je nach Höhe der entrichteten Fischereiabgabe für 1 oder 5 Jahre erteilt.
Jugendliche von 10 bis 15 Jahre erhalten einen Jugendfischereischein ohne Prüfung. Für das Angeln muss ein Erwachsener mit einem gültigen Fischereischein dabei sein. Der Jugendfischereischein ist jeweils 1 Jahr gültig.
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Baden-Württemberg anerkannt.
Fischereischeinprüfung Baden-Württemberg

- Jugendfischereischein
Badem-Württemberg
Die notwendigen Kenntnisse zum Erwerb des Fischereischeins erwirbt man im Fischereischeinlehrgang. Entsprechende Lehrgänge in Baden-Württemberg werden durch die Fischereiverbände durchgeführt. Der Lehrgang umfaßt 30 Ausbildungsstunden und schließt mit einer theoretischen Prüfung vor dem Landratsamt ab. Bei erfolgreichem Bestehen erhält man ein Prüfungszeugnis, mit dem man den Fischereischein bei der zuständigen Gemeinde beantragen kann.
Erlaubnisschein Baden-Württemberg
Zum Angeln an den Gewässern Baden-Württembergs benötigt man einen Erlaubnisschein, den man beim jeweiligen Pächter oder Fischereiberechtigten erwerben kann.
Fischereiabgabe Baden-Württemberg
Angler im Baden-Württemberg entrichten eine Fischereiabgabe von 6,00 Euro im Jahr. Sie kann für 1, 5 oder 10 Jahre im voraus bezahlt werden. Als Nachweis erhält man einen Einzahlungsvermerk im Fischereischein.
Angelrecht und Fischereigesetz Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist die maßgebliche Grundlage das Fischereigesetz (FischG), ergänzt durch die Landesfischereiverordnung (LFischVO) und die Bodenseefischereiverordnung (BodFischVO). In diesen beiden Verordnungen sind die auch die jeweiligen Mindestmaße und Schonzeiten geregelt.
- Fischereigesetz Baden-Württemberg (FischG)
- Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg (LFischVO)
- Bodenseefischereiverordnung Baden-Württemberg (BodFischVO)
Interessante Weblinks
- Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg e.V.
- Landesfischereiverband Südwürttemberg-Hohenzollern
- Landesfischereiverband Baden e.V.
- Badischer Sportfischerverband e.V.
