Angeln in Brandenburg
Fischereischein Brandenburg
Für das Angeln in Brandenburg benötigt man einen gültigen Fischereischein. Es gibt den Fischereischein A und den Friedfischangelschein für Erwachsene und den Jugendfischereischein für Jugendliche. Seit 2006 wird der Fischereischein unbefristet ausgestellt.
Jugendliche zwischen 8 und 14 Jahren erhalten den Jugendfischereischein ohne Prüfung. Dieser berechtigt aber nur zum Friedfischangeln. Seit dem Jahr 2006 gilt diese Regelung zum Friedfischangeln ohne Prüfung im Rahmen des brandenburgischen Programms zum Bürokratieabbau auch für Erwachsene. Wer auf Raubfisch angeln will muss aber wie bisher auch einen Lehrgang besuchen und erhält den Fischereischein A, der das Angeln ohne Einschränkungen erlaubt.
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Brandenburg anerkannt.
Fischereischeinprüfung Brandenburg
Die notwendigen Kenntnisse zum Erwerb des Fischereischeins erwirbt man in Brandenburg im Fischereischeinlehrgang. Verantwortlich für die Anglerprüfung ist die untere Fischereibehörde. Der Lehrgang schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.
Erlaubnisschein Brandenburg
Zum Angeln an den Gewässern Brandenburgs benötigt man eine Angelkarte, die man entweder bei den jeweiligen Fischereiberchtigten/Pächtern oder in jedem Angelladen erwerben kann.
Fischereiabgabe Brandenburg
Angler in Brandenburg haben eine Fischereiabgabe zu entrichten. Die Höhe beträgt 12,00 Euro für 1 Jahr oder 40,00 Euro für 5 Jahre. Jugendliche zahlen jährlich 2,50 Euro. Der Nachweis erfolgt durch Einkleben einer Beitragsmarke auf der Nachweiskarte.
Fischereiverwaltung
Zur Fischereiverwaltung in Brandenburg gehören die Fischereibehörde (Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz) und die unteren Fischereibehörden, die in den regionalen Landkreisen ihren Sitz haben.
Angelrecht und Fischereigesetz Brandenburg
In Brandenburg ist die gesetzliche Grundlage das Fischereigesetz (FischG), ergänzt wird dieses durch die Fischereiordnung (FischO). In der Brandenburgischen Fischereiordnung werden auch die gesetzlichen Schonzeiten und die Mindestmaße geregelt.
Interessante Weblinks
- Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV)
- Landesfischereiverband Brandenburg/Berlin e.V.
- Landesanglerverband Brandenburg e.V.
