Angeln in Bremen
Fischereischein Bremen
Für das Angeln in Bremen benötigt man einen gültigen Fischereischein. Der Fischereischein wird durch das Stadtamt nach erfolgreichem Bestehen des Fischereischeinlehrgangs ausgestellt. Der Fischereischein in Bremen ist lebenslang gültig. Die Stadt Bremen erhebt eine Gebühr von 64,00 Euro für das Ausstellen des Fischereischeins.
Als Besonderheit in Bremen gilt der Stockangelschein. Er ist auf Jahrhunderte altes Fischereirecht zurückzuführen und berechtigt zum Angeln mit zwei Stockangeln an bestimmten Gewässern. Nur bei diesem Fischereischein ist kein Nachweis eines Prüfungszeugnisses erforderlich. Es gibt ihn nur in Bremen und er gilt auch nur für Bremer Bürger.
Die Fischereischeinpflicht in Bremen beginnt mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen unter Aufsicht eines Erwachsenen mitangeln, wenn dieser einen gültigen Fischereischein besitzt. Einen Jugend-Fischereischein wie in einigen Bundesländern gibt es in Bremen nicht.
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Bremen anerkannt.
Fischereischeinprüfung Bremen
Die notwendigen Kenntnisse zum Erwerb des Fischereischeins erwirbt man im Fischereischeinlehrgang. Prüf- und lehrberechtigt in Bremen ist der Landesfischereiverband Bremen. Der Lehrgang schließt mit einer theoretischen Prüfung ab. Der Lehrgang kostet ca. 80,00 Euro für Jugendliche und 100,00 Euro für Erwachsene.
Erlaubnisschein Bremen
Zum Angeln an einigen Gewässern und Gewässerstrecken langt der Bremer Fischereischein alleine aus. Für andere Gewässer ist der Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins beim jeweiligen Pächter oder Fischereiberechtigten erforderlich. Wer in den Hafenanlagen angeln will benötigt zusätzlich noch einen Hafenerlaubnisschein. Gastangelkarten sind für nahezu alle Gewässer erhältlich, wenn man einen gültigen Fischereischein eines anderen Bundeslandes nachweisen kann. Aktuelle Preise und weitere Informationen erhalten Sie unter den nachstehend aufgeführten Weblinks.
Fischereiabgabe Bremen
Eine Fischereiabgabe gibt es in Bremen nicht.
Angelrecht und Fischereigesetz
In Bremen ist die gesetzliche Grundlage das Fischereigesetz (FischG), ergänzt durch die Binnenfischereiverordnung (BiFVO). In dieser Verordnung werden auch die Schonzeiten und Mindestmaße aufgeführt.
Interessante Weblinks
