Angeln in Hamburg

Fischereischein Hamburg

Fischereischein Hamburg
Fischereischein
Hamburg

Für das Angeln in Hamburg benötigt man einen gültigen Fischereischein. Der Fischereischein wird durch die Hamburger Orts- oder Bezirksbehörden nach erfolgreichem Bestehen des Fischereischeinlehrgangs ausgestellt. Mit Lichtbild versehen ist er lebenslang gültig.

Die Fischereischeinpflicht in Hamburg beginnt mit Vollendung des 12. Lebensjahres. Kinder unter 12 Jahren dürfen unter Aufsicht eines Erwachsenen mitangeln, wenn dieser einen gültigen Fischereischein besitzt. Einen Jugend-Fischereischein wie in einigen Bundesländern gibt es in Hamburg nicht.

Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Hamburg anerkannt.

Fischereischeinprüfung Hamburg

Die notwendigen Kenntnisse zum Erwerb des Fischereischeins erwirbt man im Fischereischeinlehrgang. Die nach Hamburger Fischereirecht beauftragte Stelle zur Abnahme der Prüfung ist dar Angelsportverband Hamburg e.V., die Durchführung der Lehrgänge erfolgt mehrmals jährlich durch die Hamburger Angelvereine. Der Lehrgang umfaßt mindestens 30 Ausbildungsstunden und schließt mit einer theoretischen Prüfung ab. Bei erfolgreichem Bestehen erhält man ein Prüfungszeugnis, mit dem man bei der für den Wohnort zuständigen Orts- oder Bezirksbehörde den Fischereischein beantragen kann. Die Lehrgangsgebühren betragen ca. 70,-- Euro.

Erlaubnisschein Hamburg

Zum Angeln an Hamburgs Gewässern benötigt man einen Erlaubnisschein des jeweiligen Fischereiberechtigten. Es gibt Tageskarten, Monatskarten und Jahreskarten. Für Urlauber oder Angeltouristen gibt es für die meisten Gewässer auch Gastkarten. VDSF-Mitglieder anderer Bundesländer erhalten auf die Gastkarten eine Ermäßigung von 50%. Die Kosten für die Erlaubnisscheine sind von Gewässer zu Gewässer sehr unterschiedlich. Aktuelle Preise erfahren Sie unter den nachstehend aufgeführten Weblinks.

Daneben gibt es noch öffentliche Gewässer, wo der der Nachweis des Fischereischeins alleine ausreicht und kein Erlaubnisschein benötigt wird. Dazu gehören Teile der Norderelbe und Süderelbe sowie Teile der Alster.

Fischereiabgabe Hamburg

Alle Angler und Fischer in Hamburg haben eine Fischereiabgabe zu entrichten. Die Höhe beträgt derzeit 5,00 Euro pro Jahr und kann bei den Bezirks- und Ortsämtern eingezahlt werden. Der Nachweis erfolgt durch einen Dienstsiegelabdruck im Fischereischein.

Fischereiverwaltung Hamburg

Für die Fischereiverwaltung in Hamburg ist die Behörde für Landwirtschaft und Forsten zuständigt.

Angelrecht und Fischereigesetz Hamburg

In Hamburg ist die gesetzliche Grundlage das Fischereigesetz (FischG), das durch eine Durchführungsverordnung ergänzt wird. In der Durchführungsverordnung sind die auch die jeweiligen Mindestmaße und Schonzeiten geregelt.

Interessante Weblinks

 

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Lehrgänge:

Bad Oldesloe:
18.09. - 28.09.10

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