Angeln in Hessen
Fischereischein Hessen
Für das Angeln in Hessen ist ein gültiger Fischereischein erforderlich. Den Fischereischein kann man ab einem Alter von 14 Jahren nach bestandenem Fischereischeinlehrgang erhalten. Die Gültigkeitsdauer des Fischereischeins beträgt 1, 5 oder 10 Jahre. Als Gebühren werden 3,50 Euro (1 Jahr Gültigkeit), 7,00 Euro (5 Jahre) oder 14,00 Euro (10 Jahre) erhoben.
Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren erhalten einen Jugendfischereischein. Ein Jugendfischereischeininhaber darf nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson mit gültigem Fischereischein angeln. Für den Jugendfischereischein ist keine Prüfung erforderlich.
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Hessen anerkannt.
Fischereischeinprüfung Hessen
Die notwendigen Kenntnisse zum Erwerb des Fischereischeins erwirbt man in Hessen im Fischereischeinlehrgang, der vom Landesfischereiverband Hessen durchgeführt wird. Dieser Lehrgang zum Fischereischein besteht aus 40 Ausbildungsstunden und schließt mit einer theoretischen Prüfung bei der unteren Fischereibehörde ab.
Erlaubnisschein Hessen
Zum Angeln an den Gewässern Hessens benötigt man einen Erlaubnisschein, den man beim jeweiligen Pächter oder Fischereiberechtigten erwerben kann.
Fischereiabgabe Hessen
In Hessen ist die Fischereiabgabe zusätzlich zu den Gebühren für den Fischereischein zu entrichten. Jugendliche und Erwachsene zahlen jährlich 3,50 Euro, oder 16,00 Euro für 5 Jahre oder auch 31,50 Euro für 10 Jahre.
Angelrecht und Fischereigesetz Hessen
In Hessen ist die gesetzliche Grundlage das Fischereigesetz (FischG), ergänzt wird dieses durch die Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische. Hier werden auch die gesetzlichen Schonzeiten und die Mindestmaße geregelt.
- Fischereigesetz Hessen (FischG)
- Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische
Interessante Weblinks
