Angeln in Mecklenburg-Vorpommern
Fischereischein Mecklenburg-Vorpommern

- Fischereischein
Mecklenburg-Vorpommern
Für das Angeln in Mecklenburg-Vorpommern benötigt man einen gültigen Fischereischein. Der Fischereischein wird durch die Ordnungsbehörden nach erfolgreichem Bestehen des Fischereischeinlehrgangs ausgestellt. Der Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern ist lebenslang gültig. Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung des Fischereischeins beträgt derzeit 8,00 Euro. Für ausländische Urlauber und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren gibt es einen auf maximal 28 Tage befristeten Fischereischein, der nur einmal im Jahr ausgegeben wird und 20,00 Euro kostet.
Die Fischereischeinpflicht in Mecklenburg-Vorpommern beginnt mit Vollendung des 10. Lebensjahres. Kinder unter 10 Jahren dürfen unter Aufsicht eines Erwachsenen mitangeln, wenn dieser einen gültigen Fischereischein besitzt. Einen Jugend-Fischereischein wie in einigen Bundesländern gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht.
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt, wenn es um die Ausstellung von Gastkarten geht. Beim Umzug nach Mecklenburg-Vorpommern und der geplanten Umschreibung des Fischereischeins prüft die Ordnungsbehörde zunächst, ob die Prüfungsbestimmungen des bisherigen Fischereischeins mit denen in Mecklenburg-Vorpommern übereinstimmen.
Fischereischeinprüfung Mecklenburg-Vorpommern

- Urlauberfischereischein
Mecklenburg-Vorpommern
Die notwendigen Kenntnisse zum Erwerb des Fischereischeins erwirbt man im Fischereischeinlehrgang. Die Lehrgänge werden von den Anglerverbänden durchgeführt und dauern zwischen 25 und 35 Stunden. Prüfberechtigt in Mecklenburg-Vorpommern sind die Bürgermeister der Städte und amtsfreien Gemeinden sowie die Amtsvorsteher der Ämter. Der Lehrgang schließt mit einer theoretischen Prüfung ab. Dabei erhält man ein Prüfungszeugnis, mit dem man seinen Fischereischein beantragen kann.
Erlaubnisschein Mecklenburg-Vorpommern
Zum Angeln an Verbandsgewässern des Landesanglerverbandes (LAV) Mecklenburg-Vorpommern benötigt man eine Landeskarte des LAV, die dann für alle Verbandsgewässer gilt. Weiterhin stehen gewerblich genutzte Gewässer zur Verfügung, die von Verbandsmitgliedern preisermäßigt beangelt werden können, hier benötigt man einen Erlaubnisschein des jeweiligen Fischereiberechtigten. Für die Ostsee ist, im Gegensatz zu Schleswig-Holstein, ein gesonderter Erlaubnisschein erforderlich. Aktuelle Preise und weitere Informationen erhalten Sie unter den nachstehend aufgeführten Weblinks.
Fischereiabgabe Mecklenburg-Vorpommern
Alle Angler und Fischer in Mecklenburg-Vorpommern haben eine Fischereiabgabe zu entrichten. Die Höhe beträgt derzeit 6,00 Euro pro Jahr. Als Nachweis erhält man eine Beitragsmarke, die in den Fischereischein eingeklebt wird.
Fischereiverwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Die Fischereiverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern wird durch die oberste Fischereibehörde (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz) und die obere Fischereibehörde (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei) durchgeführt.
Angelrecht und Fischereigesetz Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern ist die gesetzliche Grundlage das Landesfischereigesetz (LFischG), ergänzt durch die Binnenfischereiverordnung (BiFVO) und Küstenfischereiverordnung (KüFVO). Diese beiden Verordnungen beinhalten auch die Schonzeiten und Mindestmaße.
- Landesfischereigesetz Mecklenburg-Vorpommern (LFischG)
- Binnenfischereiverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BiFVO)
- Küstenfischereiverordnung Mecklenburg-Vorpommern (KüFVO)
Interessante Weblinks
- Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
- Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Deutscher Anglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
