Angeln in Niedersachsen
Fischereischein Niedersachsen
Für das Angeln in Niedersachsen benötigt man einen gültigen Fischereischein. Der Fischereischein wird durch die für den Wohnort zuständige Gemeinde nach erfolgreichem Bestehen des Fischereischeinlehrgangs ausgestellt. Der Fischereischein in Niedersachsen ist lebenslang gültig.
Die Fischereischeinpflicht in Niedersachsen beginnt mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen unter Aufsicht eines Erwachsenen zur Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung mitangeln, wenn dieser einen gültigen Fischereischein besitzt. Einen Jugend-Fischereischein wie in einigen Bundesländern gibt es in Niedersachsen nicht.
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Niedersachsen anerkannt.
Fischereischeinprüfung Niedersachsen
Die notwendigen Kenntnisse zum Erwerb des Fischereischeins erwirbt man im Fischereischeinlehrgang. Prüfberechtigt in Niedersachsen sind der Landessportfischerverband Niedersachsen e.V. und der Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.. Der Lehrgang wird von den regionalen Angelvereinen durchgeführt. Er dauert 12 - 15 Doppelstunden und schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.
Erlaubnisschein Niedersachsen
Zum Angeln an den Gewässern Niedersachsens ist der Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins beim jeweiligen Pächter oder Fischereiberechtigten erforderlich. Für nahezu alle Gewässer gibt es auch Gastkarten. Angler anderer Bundesländer, die Mitglied im Verband Deutscher Sportfischer e.V. (VDSF) sind, erhalten günstigere Gastkarten. Aktuelle Preise und weitere Informationen erhalten Sie unter den nachstehend aufgeführten Weblinks.
Angelrecht und Fischereigesetz Niedersachsen
In Niedersachsen ist die gesetzliche Grundlage das Niedersächsische Fischereigesetz (FischG), ergänzt durch die Binnenfischereiordnung (BiFischO) und die niedersächsische Küstenfischereiordnung (NKüFischO). In diesen Verordnungen werden auch die Schonzeiten und Mindestmaße aufgeführt.
- Niedersächsisches Fischereigesetz (FischG)
- Niedersächsische Binnenfischereiordnung (BiFO)
- Niedersächsische Küstenfischereiordnung (KüFO)
Interessante Weblinks
