Angeln in Rheinland-Pfalz

Fischereischein Rheinland-Pfalz

Für das Angeln in Rheinland-Pfalz ist ein gültiger Fischereischein erforderlich. Den Fischereischein kann man ab einem Alter von 14 Jahren nach bestandenem Fischereischeinlehrgang erhalten. Die Gültigkeitsdauer des Fischereischeins beträgt 1 Jahr bei einer Gebühr von 4,00 Euro oder 5 Jahre mit einer Gebühr von 15,00 Euro.

Jugendliche im Alter von 7 bis 16 Jahren erhalten einen Jugendfischereischein, der 2,60 Euro kostet. Ein Jugendfischereischeininhaber darf nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers (muss nicht volljährig sein) angeln. Für den Jugendfischereischein ist keine Prüfung erforderlich, die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr.

Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Rheinland-Pfalz anerkannt.

Fischereischeinprüfung Rheinland-Pfalz

Die notwendigen Kenntnisse zum Erwerb des Fischereischeins erwirbt man in Rheinland-Pfalz im Fischereischeinlehrgang, der von vielen Angelvereinen durchgeführt wird. Dieser Lehrgang zum Fischereischein besteht aus 35 Ausbildungsstunden und schließt mit einer theoretischen Prüfung bei der Gemeindeverwaltung oder der Stadtverwaltung ab.

Erlaubnisschein Rheinland-Pfalz

Zum Angeln an den Gewässern des Bundeslandes Rheinland-Pfalz benötigt man einen Erlaubnisschein, den man beim jeweiligen Pächter oder Fischereiberechtigten erwerben kann.

Fischereiabgabe Rheinland-Pfalz

Für Angler in Rheinland-Pfalz wird eine Fischereiabgabe erhoben. Sie beträgt für Jugendliche 3,00 Euro im Jahr. Erwachsene zahlen jährlich 5,00 Euro oder 20,00 Euro für fünf Jahre.

Angelrecht und Fischereigesetz Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist die gesetzliche Grundlage das Landesfischereigesetz (LFischG), ergänzt wird dieses durch die Landesfischereiordnung (LFischO). Hier werden auch die gesetzlichen Schonzeiten und die Mindestmaße geregelt.

Interessante Weblinks

 

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Lehrgänge:

Bad Oldesloe:
18.09. - 28.09.10

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