Angeln in Sachsen-Anhalt
Fischereischein Sachsen-Anhalt

- Fischereischein
Sachsen-Anhalt
Für das Angeln in Sachsen-Anhalt benötigt man einen gültigen Fischereischein. Den Fischereischein kann man ab einem Alter von 14 Jahren nach bestandener staatlicher Fischerprüfung erhalten. Die Gültigkeitsdauer des Fischereischeins beträgt 1 bis 5 Jahre oder auf Lebenszeit (abhängig von der entrichteten Fischereiabgabe), die des Jugendfischereischeins 1 Jahr. Die Kosten für den Fischereischein betragen für Jugendliche 2,60 Euro und für Erwachsene je nach Ausstellungsdauer zwischen 7,70 Euro und 150,00 Euro.
Jugendliche von 8 bis 18 Jahre können einen Jugendfischereischein erhalten. Auch dieser wird nur nach bestandenem Fischereischeinlehrgang erteilt. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Angeln auf Friedfisch.
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Sachsen-Anhalt anerkannt.
Fischereischeinprüfung Sachsen-Anhalt

- Jugendfischereischein
Sachsen-Anhalt
Die notwendigen Kenntnisse zum Erwerb des Fischereischeins erwirbt man in Sachsen-Anhalt im Fischereischeinlehrgang, der von vielen Angelvereinen und anderen Bildungsträgern durchgeführt wird. Dieser Lehrgang zum Fischereischein besteht aus 30 Ausbildungsstunden und schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab.
Der Lehrgang für den Jugendfischereischein orientiert sich von den Inhalten am kindlichen Alter und fordert nur Grundlagenwissen, die Prüfung besteht nur aus einem mündlichen Teil. Für Jugendliche wird eine Prüfungsgebühr von 28,00 Euro erhoben, Erwachsene zahlen 56,00 Euro.
Erlaubnisschein Sachsen-Anhalt
Zum Angeln an den Gewässern Sachsen-Anhalts benötigt man einen Erlaubnisschein, den man beim jeweiligen Pächter oder Fischereiberechtigten erwerben kann. Für das Angeln an Salmonidengewässern ist eine ergänzende Angelerlaubnis erforderlich.
Fischereiabgabe Sachsen-Anhalt
Die Angler in Sachsen-Anhalt haben eine Fischereiabgabe zu entrichten. Die Höhe beträgt derzeit pro Jahr 1,00 Euro für Jugendliche und 5,00 Euro für Erwachsene. Wird der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt, beträgt die Fischereiabgabe 125,00 Euro.
Angelrecht und Fischereigesetz Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt ist die gesetzliche Grundlage das Fischereigesetz (FischG), ergänzt wird dieses durch die Fischereiordnung (FischO) und die Durchführungsordnung zun Fischereigesetz (FischG-DVO). In der Fischereiordnung werden auch die gesetzlichen Schonzeiten und die Mindestmaße geregelt.
- Fischereigesetz Sachsen-Anhalt (FischG)
- Verordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes Sachsen-Anhalt (FischG-DVO)
- Fischereiordnung Sachsen-Anhalt (FischO)
Interessante Weblinks
