Angeln in Sachsen

Fischereischein Sachsen

Fischereischein Sachsen
Fischereischein
Sachsen

Für das Angeln in Sachsen benötigt man einen gültigen Fischereischein. Den Fischereischein kann man ab einem Alter von 14 Jahren nach bestandenem Fischereischeinlehrgang erhalten. Die Gültigkeitsdauer des Fischereischeins beträgt zwsichen 1 Jahr bis lebenslang (abhängig von der entrichteten Fischereiabgabe), die des Jugendfischereischeins bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.

Jugendliche bis 8 Jahre benötigen keinen Fischereischein und dürfen bei einem Erwachsenen mitangeln, wenn dieser einen gültigen Fischereischein besitzt. Zwischen 9 und 16 Jahren erhalten Jugendliche einen Jugendfischereischein, für den kein Lehrgang erforderlich ist. Beim Angeln muss eine erwachsene Aufsichtsperson mit gültigem Fischereischein anwesend sein. Ab einer Vereinszugehörigkeit von mind. 1 Jahr dürfen Jugendliche auch ohne Aufsichtsperson angeln gehen. Nach dem 16. Geburtstag darf der Jugendliche nur noch mit einem "normalen" Fischereischein angeln gehen.

Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Sachsen anerkannt.

Fischereischeinprüfung Sachsen

Die notwendigen Kenntnisse zum Erwerb des Fischereischeins erwirbt man in Sachsen im Fischereischeinlehrgang, der vom Sächsischen Landesfischereiverband e.V. angeboten wird. Dieser Lehrgang zum Fischereischein besteht aus 30 Ausbildungsstunden und schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.

Erlaubnisschein Sachsen

Zum Angeln an den Gewässern Sachsen benötigt man einen Erlaubnisschein, den man beim jeweiligen Pächter oder Fischereiberechtigten erwerben kann.

Fischereiabgabe Sachsen

Die Angler in Sachsen haben eine Fischereiabgabe zu entrichten. Die Höhe beträgt derzeit jährlich 3,00 Euro für Jugendliche und 6,00 Euro für Erwachsene. Wird der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt, beträgt die Fischereiabgabe 180,00 Euro.

Angelrecht und Fischereigesetz Sachsen

In Sachsen ist die gesetzliche Grundlage das Fischereigesetz (FischG), ergänzt wird dieses durch die Fischereiverordnung (FischVO). In der Fischereiverordnung werden auch die gesetzlichen Schonzeiten und die Mindestmaße geregelt.

Interessante Weblinks

 

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Lehrgänge:

Bad Oldesloe:
18.09. - 28.09.10

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