Angeln in Schleswig-Holstein
Fischereischein Schleswig-Holstein

- Fischereischein
Schleswig-Holstein
Für das Angeln in Schleswig-Holstein benötigt man einen gültigen Fischereischein. Der Fischereischein wird durch die Ordnungsbehörden (Städte, Ämter, Gemeinden) nach erfolgreichem Bestehen des Fischereischeinlehrgangs ausgestellt. Er ist mit einem Lichtbild versehen und lebenslang gültig.
Die Fischereischeinpflicht in Schleswig-Holstein beginnt mit Vollendung des 12. Lebensjahres. Kinder unter 12 Jahren dürfen unter Aufsicht eines Erwachsenen mitangeln, wenn dieser einen gültigen Fischereischein besitzt. Einen Jugend-Fischereischein wie in einigen Bundesländern gibt es in Schleswig-Holstein nicht.
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Schleswig-Holstein anerkannt.
Fischereischeinprüfung Schleswig-Holstein

- Urlauberfischereischein
Schleswig-Holstein
Die notwendigen Kenntnisse zum Erwerb des Fischereischeins erwirbt man im Fischereischeinlehrgang. Entsprechende Lehrgänge in Schleswig-Holstein werden vom "Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V." und vom "Landesanglerverband Schleswig-Holstein Anglerunion Nord e.V." mehrmals im Jahr durchgeführt. Im Landessportfischerverband S.-H. sind die 14 Kreisverbände mit der Durchführung beauftragt. Der Lehrgang umfaßt 30 Ausbildungsstunden und schließt mit einer theoretischen Prüfung ab. Bei erfolgreichem Bestehen erhält man ein Prüfungszeugnis, mit dem man bei der für den Wohnort zuständigen Ordnungsbehörde den Fischereischein beantragen kann. Die Lehrgangsgebühren betragen je nach Kreisverband und Durchführungsort ca. 80,-- Euro. Für Urlauber aus anderen Bundesländern gibt es als Ausnahme die sogenannten Urlauberfischereischeine, die man auch ohne Fischereischeinprüfung für 40 aufeinanderfolgende Tage bei der Ordnungsbehörde am Urlaubsort erhalten kann.
Erlaubnisschein Schleswig-Holstein
Während der gültige Fischereischein zum Angeln an den Küstengewässern der Ostsee (Ausnahme: Brodtener Ufer) und Nordsee alleine ausreicht, benötigt man zum Angeln an schleswig-holsteinischen Binnengewässern zusätzlich einen Erlaubnisschein des jeweiligen Fischereiberechtigten. Dabei gibt es Tageskarten, Mehrtageskarten, Monatskarten und Jahreskarten. Die Kosten für die Erlaubnisscheine sind von Gewässer zu Gewässer sehr unterschiedlich. Aktuelle Preise erfahren Sie unter den nachstehend aufgeführten Weblinks.
Fischereiabgabe Schleswig-Holstein
Alle Angler in Schleswig-Holstein haben eine Fischereiabgabe zu entrichten. Die Höhe beträgt derzeit 10,00 Euro pro Jahr. Der Nachweis erfolgt durch Einkleben einer Beitragsmarke auf der Rückseite des Fischereischeins.
Fischereiverwaltung Schleswig-Holstein
Zur Fischereiverwaltung in Schleswig-Holstein gehören die oberste Fischereibehörde (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) und die obere Fischereibehörde (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Abt. Fischerei). Die obere Fischereibehörde unterhält sechs Außenstellen in Büsum, Heiligenhafen, Husum, Kappeln, Kiel und Lübeck-Travemünde.
Angelrecht und Fischereigesetz Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein ist die maßgebliche Grundlage das Landesfischereigesetz (LFischG). Für das Angeln in den Küstengewässern wird das LFischG ergänzt durch die Küstenfischereiordnung (KüFO) und für das Angeln in Binnengewässern durch die Binnenfischereiordnung (BiFO). In diesen beiden Ordnungen sind die auch die jeweiligen Mindestmaße und Schonzeiten geregelt. Zum LFischG gibt es ergänzend noch eine Durchführungsverordnung (DVO), die weitere Details regelt oder Ausnahmen zuläßt.
- Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein (LFischG)
- Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes (LFischG-DVO)
- Schleswig-Holsteinische Binnenfischereiordnung (BiFO)
- Schleswig-Holsteinische Küstenfischereiordnung (KüFO)
Interessante Weblinks
- Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
- Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V.
- Landesanglerverband Schleswig-Holstein Anglerunion Nord e.V.
