Angeln in Thüringen
Fischereischein Thüringen

- Fischereischein
Thüringen
Für das Angeln in Thüringen benötigt man einen gültigen Fischereischein. Den Fischereischein kann man ab einem Alter von 10 Jahren nach bestandenem Fischereischeinlehrgang erhalten. Die Gültigkeitsdauer des Fischereischeins beträgt 1, 5 oder 10 Jahre, die Gebühr für die Ausstellung beträgt 5,00 Euro (1 Jahr Gültigkeit), 10,00 Euro (5 Jahre) oder 15,00 Euro (10 Jahre). Der Jugendfischereischein gilt 1 Jahr und kostet 2,50 Euro Gebühren.
Jugendliche im Alter von 10 bis 13 Jahren erhalten einen Jugendfischereischein. Ein Jugendfischereischeininhaber darf nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson mit gültigem Fischereischein angeln. Für den Jugendfischereischein ist keine Prüfung erforderlich.
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Thüringen anerkannt.
Fischereischeinprüfung Thüringen

- Jugendfischereischein
Thüringen
Die notwendigen Kenntnisse zum Erwerb des Fischereischeins erwirbt man in Thüringen im Fischereischeinlehrgang, der von den Angelfischereiverbänden durchgeführt wird. Dieser Lehrgang zum Fischereischein besteht aus 30 Ausbildungsstunden und schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.
Erlaubnisschein Thüringen
Zum Angeln an den Gewässern Thüringens benötigt man einen Erlaubnisschein, den man beim jeweiligen Pächter oder Fischereiberechtigten erwerben kann.
Fischereiabgabe Thüringen
Angler haben in Thüringen eine Fischereiabgabe zu entrichten. Jugendliche zahlen 2,50 Euro je Kalenderjahr. Erwachsene zahlen je nach Gültigkeitsdauer ihres Fischereischeins 5,00 Euro für ein Jahr, 15,00 Euro für 5 Jahre oder 25,00 Euro für 10 Jahre.
Angelrecht und Fischereigesetz Thüringen
In Thüringen ist die gesetzliche Grundlage das Fischereigesetz (FischG), ergänzt wird dieses durch die Fischereiverordnung (FischVO). In der Fischereiverordnung werden auch die gesetzlichen Schonzeiten und die Mindestmaße geregelt.
Interessante Weblinks
