Binnenfischereiordnung Schleswig-Holstein

§ 9 Kontrolle von Fischereigeräten

Ausgelegte Stellnetze und Aalschnüre sind täglich zu kontrollieren; Fänge sind unverzüglich zu entnehmen.

 

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Lehrgänge:

Lübeck:
05.03. - 23.03.12

Bad Oldesloe:
11.02. - 21.02.12

Details

 

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