Binnenfischereiordnung Schleswig-Holstein

§ 9 Kontrolle von Fischereigeräten

Ausgelegte Stellnetze und Aalschnüre sind täglich zu kontrollieren; Fänge sind unverzüglich zu entnehmen.

 

Zurück - Inhaltsübersicht - Vorwärts
Lehrgänge:

Bad Oldesloe:
18.09. - 28.09.10

Details

(Designed by Com66)