Binnenfischereiordnung Schleswig-Holstein

Anlage zu § 4 BiFO

Laich- und Fischschonbezirke

(1) Das Gebiet der Schwentine von der Neumühle bei Eutin bis zum Ehmbruchgraben ist vom 1. März bis 30. September Laichschonbezirk.

(2) Zu ganzjährigen Fischschonbezirken werden erklärt:

  1. Langballigau
    1. im Bereich des Fischweges in Unewatt von der Straßenbrücke unterhalb des Fischweges bis 50 m oberhalb der Abzweigung zum Fischweg,
    2. im Bereich des Fischweges in Streichmühle zwischen der Straßenbrücke der B 199 und der Straßenbrücke der Landstraße von Streichmühle nach Grundhof,
  2. Bollingstedter Au
    1. unterhalb des Fischweges in Bollingstedt im unteren Mühlenteich und oberhalb des Fischweges innerhalb einer Linie vom uferfernen Fundament des Sommerhauses bis zum Überlaufschacht des Stauteiches an der Straßenbrücke,
    2. unterhalb des Fischweges in Sieverstedt bis an die westliche Brückenbefestigung der Straßenbrücke,
    3. Loiter Au im Bereich des Fischweges Oxbek/Boholzer Au von der ersten Sohlschwelle unterhalb des Fischweges bis 50 m oberhalb des Fischweges in der Oxbek.
    4. Schwentine unterhalb des Fischweges im Bereich westlich des Fähranlegers Neumühlen bis zu einer Linie vom südlichen Pfeiler am Ende des Fähranlegers Neumühlen bis zur gegenüberliegenden Ecke des Sportboothafens und oberhalb des Fischweges bis zu einer Linie, die vom Südufer der Schwentine beim Gartengrundstück des Gasthauses "Stadt Kiel" (markant vorspringende nordöstliche Ecke des Grundstücks) bis zum südlichen Betonpfeiler am Schwentinewehr verläuft.
    5. Trave
    6. im Bereich des Fischweges in Bad Oldesloe von der Straßenbrücke (Lübecker-Tor-Brücke, alte B 75) bis zum Beginn des Mühlenumlaufgrabens am Postgelände,
    7. im Bereich von 50 m oberhalb bis 50 m unterhalb des Fischweges am Sohlabsturz Bad Oldesloe bei Trave Km 1+190
    8. Elbe beim Stauwehr Geesthacht auf der rechten Seite der Elbe vom Knick im Uferdeckwerk 290 m oberhalb des Wehres bis zur zweiten Buhne 160 m unterhalb des Wehres.
    9. Krückau im Bereich des Fischweges am Stauwehr des Rantzauer Sees von der Straßenbrücke unterhalb bis 50 m oberhalb des Fischweges auf der gesamten Gewässerbreite und im Parallelgraben.
    10. Kremper Au im Bereich des Fischweges am Hasselburger Mühlenwehr zwischen Hasselburger Mühlenwehr und der Straßenbrücke an der Verbindungsstraße zur B 207.
    11. Pinnau im Bereich der Wulfsmühle von 50 m oberhalb bis 50 m unterhalb des Fischweges.
    12. Schirnau (bei Einmündung in den Nord-Ostsee-Kanal) von 50 m oberhalb bis 50 m unterhalb des Fischweges.

 

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Lehrgänge:

Bad Oldesloe:
18.09. - 28.09.10

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