Entgeltsordnung der Hansestadt Lübeck für die Ausgabe der Erlaubnisscheine zum Fischfang
§ 1 Allgemeines
Für die Erteilung von Erlaubnisscheinen zum Fischfang auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck (Nutzungsbedingungen) in der jeweils gültigen Fassung werden nach Maßgabe der folgenden Regelungen Entgelte erhoben.
