Entgeltsordnung der Hansestadt Lübeck für die Ausgabe der Erlaubnisscheine zum Fischfang

§ 3 Bemessung der Entgelte

(1) Für die Erteilung der Erlaubnisscheine zum Fischfang ist ein jährliches Entgelt zu entrichten. Dieses beträgt für die Erlaubnis zum Fischfang, die sich auf

  1. den Fischereibezirk I erstreckt, wenn ausschließlich vom Ufer aus geangelt werden soll
    € 16,--
  2. den Fischereibezirk I erstreckt, wenn vom Boot aus geangelt werden soll (beinhaltet die Erlaubnis zum Fischfang vom Ufer aus).
    € 32,--
  3. die Fischereibezirke II, III, IV und V erstreckt und vom Ufer aus geangelt werden soll
    € 16,--
  4. im Teilbereich des Fischereibezirkes II, der im Süden durch die Possehlbrücke und die stromabwärtigen Grenzen des Hansahafens und des Wallhafens begrenzt ist (Schmutzwasser) und vom Ufer aus geangelt werden soll
    € 5,50

(2) Das Entgelt für eine Zweitausfertigung für verlorene oder sonstwie abhanden gekommenen Erlaubnisschein zum Fischfang beträgt
€ 3,--

(3) Für die Erlaubnis zum Fischfang für Urlauberinnen/Urlauber (§ 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 2 der Nutzungsbedingungen) ist ein Entgelt in der Höhe der Hälfte der in Abs. 1 festgelegten Beträge zu zahlen.

 

Zurück - Inhaltsübersicht - Vorwärts
Lehrgänge:

Lübeck:
05.03. - 23.03.12

Bad Oldesloe:
11.02. - 21.02.12

Details

 

Lübecker Anglerforum Lübecker Angler