Entgeltsordnung der Hansestadt Lübeck für die Ausgabe der Erlaubnisscheine zum Fischfang

§ 4 Befreiung von der Entgeltsleistung

Werden für besondere Anlässe (z.B. Landes- oder Kreisverbandsangeln, bei Ferienpaßmaßnahmen, im Zuge des Schulunterrichts u.ä.) Erlaubnisse zum Fischfang erteilt, kann das Amt für Wasserwirtschaft, Verkehr und Hafen von der Erhebung eines Entgelts absehen.

 

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Lehrgänge:

Lübeck:
05.03. - 23.03.12

Bad Oldesloe:
11.02. - 21.02.12

Details

 

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