Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein

§ 49 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

 

Zurück - Inhaltsübersicht - Vorwärts
Lehrgänge:

Bad Oldesloe:
18.09. - 28.09.10

Details

(Designed by Com66)