Nutzungsbedinungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck

§ 14 Fangstatistik

Die Inhaberin / der Inhaber eines Erlaubnisscheines zum Fischfang im Fischereibezirk I, II, III und IV (bis zur Verbindungslinie zwischen Nordermole und Südermole) sind verpflichtet, ihre Fänge auf einem von der Hansestadt Lübeck und dem Lübecker Kreisverband der Sportfischer e.V. dafür zur Verfügung gestellten Vordruck zu vermerken und diesen bei Erneuerung der Erlaubnisscheine zurückzugeben (Fangstatistik).

Im Falle der Auswertung der Fänge durch den Kreisverband der Sportfischer e.V. hat dieser der Hansestadt Lübeck die Auswertung zur Verfügung zu stellen und die Beteiligung der Genossenschaft der Wakenitzfischer und der Genossenschaft der Gothmunder und Schlutuper Fischer sicherzustellen.

 

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Lehrgänge:

Bad Oldesloe:
18.09. - 28.09.10

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