Nutzungsbedinungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck
§ 15 Tierschutz
(1) 0rdnungsgemäße Fischerei hat im Rahmen der tierschutzrechtlichen Vorschriften stattzufinden.
(2) Verboten ist insbesondere:
- Das Wettfischen.
- Die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder.
- Die Lebendhälterung von Fischen. Gefangene Fische sind sofort und waidgerecht zu töten.
