Nutzungsbedinungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck

§ 15 Tierschutz

(1) 0rdnungsgemäße Fischerei hat im Rahmen der tierschutzrechtlichen Vorschriften stattzufinden.

(2) Verboten ist insbesondere:

  1. Das Wettfischen.
  2. Die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder.
  3. Die Lebendhälterung von Fischen. Gefangene Fische sind sofort und waidgerecht zu töten.

 

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Lehrgänge:

Lübeck:
05.03. - 23.03.12

Bad Oldesloe:
11.02. - 21.02.12

Details

 

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