Nutzungsbedinungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck

§ 18 Entzug des Erlaubnisscheines zum Fischfang

(1) Die Hansestadt Lübeck behält sich das Recht vor, die Erlaubnis zum Fischfang entschädigungslos zu widerrufen oder zu versagen, wenn der Erlaubnisscheininhaberin /der Erlaubnisscheininhaber

  1. gegen die fischereirechtlichen Vorschriften verstoßen hat,
  2. die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen missachtet
  3. durch ihr/sein Verhalten bei der Ausübung des Fischfangs zu erkennen gibt, dass sie/er die dafür erforderliche Qualifikation oder Zuverlässigkeit nicht besitzt.

(2) Die Erlaubnisscheininhaberin /der Erlaubnisscheininhaber hat den Erlaubnisschein zum Fischfang an die Hansestadt Lübeck zurückzugeben. Die Rückgabe hat innerhalb von 2 Wochen nach dem Tag des Widerrufs zu erfolgen.

(3) Der Kreisverband ist von der Entscheidung der Hansestadt Lübeck zu unterrichten.

 

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Lehrgänge:

Lübeck:
05.03. - 23.03.12

Bad Oldesloe:
11.02. - 21.02.12

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