Nutzungsbedinungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck

§ 19 Veranstaltungen

(1) Veranstaltungen der Angelfischerei sind bei der Hansestadt Lübeck, Hafen- und Seemannsamt, zu beantragen und werden beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von dort genehmigt.

(2) Für den Fischereibezirk I sind die Anträge über den Kreisverband an die Hansestadt Lübeck zu stellen.

 

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Lehrgänge:

Lübeck:
05.03. - 23.03.12

Bad Oldesloe:
11.02. - 21.02.12

Details

 

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