Nutzungsbedinungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck
§ 19 Veranstaltungen
(1) Veranstaltungen der Angelfischerei sind bei der Hansestadt Lübeck, Hafen- und Seemannsamt, zu beantragen und werden beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von dort genehmigt.
(2) Für den Fischereibezirk I sind die Anträge über den Kreisverband an die Hansestadt Lübeck zu stellen.
