Nutzungsbedinungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck

§ Inkrafttreten

Die fünfte Änderung dieser "Nutzungsbedingungen" über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft.

Lübeck, der 28.06.2007

Der Bürgermeister

 

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