Nutzungsbedinungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck
§ Inkrafttreten
Die fünfte Änderung dieser "Nutzungsbedingungen" über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft.
Lübeck, der 28.06.2007
Der Bürgermeister
