Nutzungsbedinungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck
§ 4 Einschränkungen des Fischereiausübungsrechts und Entschädigungsansprüche
(1) Die Hansestadt Lübeck ist berechtigt die Angelfischerei jederzeit einzuschränken, wenn kommunale Belange dieses erfordern, insbesondere kann sie die Zahl der ausgegebenen Erlaubnisscheine zum Fischfang oder die Nutzung der Wasserflächen beschränken. Entsprechende Informationen sind den Erlaubnisscheinen zum Fischfang unter "Hinweise" zu entnehmen.
(2) Einschränkungen begründen keine Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche gegenüber der Hansestadt Lübeck.
