Nutzungsbedinungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck

§ 5 Erlaubnis zum Fischfang

(1) Anglerinnen und Anglern kann die Ausübung der Angelfischerei auf Grund eines Nutzungsvertrages übertragen werden.

(2) Dieser Nutzungsvertrag kommt durch die Aushändigung eines Erlaubnisscheines zum Fischfang im Sinne des Fischereigesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung mit der Hansestadt Lübeck zustande. Die Nutzungsbedingungen, die besonderen Einschränkungen unter "Hinweis" auf dem Erlaubnisschein zum Fischfang und die Entgeltsordnung im Sinne des § 9 sind Inhalt des Nutzungsvertrages. Abweichungen sind ausgeschlossen.

(3) Die Erlaubnis zum Fischfang ersetzt eine für die Ausübung des Fischfangs gesetzlich besonders vorgeschriebene öffentlich rechtliche Erlaubnis nicht.

 

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Lehrgänge:

Lübeck:
23.08. - 10.09.10

Bad Oldesloe:
18.09. - 28.09.10

Details

 

Termine:

Brandungsangeln
09.10.2010

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