Nutzungsbedinungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck
§ 9 Entgelte für die Erlaubnisscheine zum Fischfang
Die Höhe des Entgelts für die Erteilung eines Erlaubnisscheines zum Fischfang richtet sich nach der Entgeltsordnung der Hansestadt Lübeck für die Ausgabe der Erlaubnisscheine zum Fischfang in der jeweils gültigen Fassung.
