Benötigte Dokumente zur Ausübung der Freizeitfischerei

Aktuell ist der Lokalpresse zu entnehmen, daß die Lübeck Port Authority LPA keine Fischereischeine und auch keine Fischereiabgabemarken mehr herausgibt. Diese Zuständigkeit ist in den Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck übergegangen. Was bedeutet das für uns Angler? Welche Dokumente benötigt man überhaupt, um angeln gehen zu dürfen?

Fischereirecht ist Ländersache. Wer in Schleswig-Holstein wohnt und hier angeln möchte, benötigt einen Fischereischein. Den Fischereischein erhält man auf Lebenszeit, wenn man erfolgreich die Fischereischeinprüfung bestanden hat. Der Fischereischein ist beim Angeln mitzuführen. Gültig ist er nur, wenn man die Fischereiabgabemarke für das laufende Jahr eingeklebt hat. Weiterhin ist für das jeweilige Gewässer ein Fischereierlaubnisschein nötig. Alles klar? Ging zu schnell? O.k., nochmal langsam.

JHV 2018

Sie benötigen:
1. Den Fischereischeinlehrgang und die abschliessende Prüfung. Da sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Mehrmals im Jahr bieten wir in unserer Geschäftsstelle in Schlutup und in Bad Oldesloe Lehrgänge zum Fischereischein an. Nach bestandener Prüfung bekommen Sie per Briefpost Ihr Prüfungszeugnis.
2. Mit diesem Prüfungszeugnis und einem aktuellen Lichtbild beantragen Sie bei der Verwaltung Ihres Wohnortes den Fischereischein. Für alle Lübecker war die zuständige Stelle bislang die Lübeck Port Authority, LPA. Ab Februar 2019 bekommen Sie den Fischereischein (einmalige Kosten 10.- €) beim Fachbereich Planen und Bauen, Mühlendamm 10-12, 0451/122 60 62. Da der Fischereischein lebenslang gültig ist, werden Sie auch nur ein einziges Mal zum Fachbereich Planen und Bauen gehen müssen.
Alle Nicht-Lübecker wenden sich zur Erteilung des Fischereischeins an ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. In Bad Schwartau oder in Stockelsdorf ist man im jeweiligen Rathaus an der richtigen Adresse.
3. In den Fischereischein muß für das laufende Jahr die Fischereiabgabemarke eingeklebt werden. Auch diese Marken erhält man im Fachbereich Planen und Bauen, bzw. im Rathaus Ihres Wohnortes. Die Abgabemarken erhalten Sie jedoch auch bei uns in der Geschäftsstelle, sowie bei den mit uns kooperierenden Angelfachgeschäften. Die Abgabemarken kosten 10.-, Sie können gleich für mehrere Jahre im voraus kaufen.
4. Fast geschafft! Jetzt benötigen Sie noch für Ihr Wunschgewässer einen Erlaubnisschein des jeweiligen Pächters. In unserer Geschäftsstelle bekommen Sie Erlaubnisscheine für die Trave, für das Brodtener Ufer und für die Wakenitz. In den genannten Angelfachgeschäften erhalten Sie evtl. noch für weitere Gewässer Erlaubnisscheine.

Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten keinen Fischereischein. Sie dürfen aber unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers mitangeln. Dieser Inhaber muß noch nicht einmal Erziehungsberechtigter des angelnden Kindes sein! Die erlaubte Anzahl von ausgelegten Ruten darf aber nicht überschritten werden.
Volljährige Personen, die ausserhalb Schleswig-Holsteins ihren Wohnsitz haben und nicht im Besitz eines Fischereischeins sind, können mit einer Ausnahmegenehmigung angeln. Mit dem sogenannten "Urlauberfischereischein" wird an 28 aufeinanderfolgenden Tagen eine Befristung erteilt. Den Urlauberfischereischein erhält man auf dem Ordnungsamt seiner Urlaubsgemeinde oder beim Fachbereich Planen und Bauen.
Wer in Schleswig-Holstein Urlaub macht und im Besitz eines Fischereischeins seines Bundeslandes ist, benötigt eine Abgabemarke. Die oben genannten Angelfachgeschäfte haben die Abgabemarken und spezielle Formblätter, wo sie eingeklebt werden.
Wem es in Schleswig-Holstein so gut gefällt, daß er hierhin ziehen möchte, legt seinen bisherigen Fischereischein beim Ordnungsamt, respektive Fachbereich Planen und Bauen, vor und bekommt ihn problemlos umgeschrieben.
Werfen Sie bitte auch einen Blick in unseren Downloadbereich, aber lassen Sie sich nicht von der Fülle der Infomationen abschrecken (Fotos und Text: Jens Culp).

Petri Heil!


 

 

 

 

 

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Lehrgänge:

Beginn in Lübeck:
09.04.2024

Stormarn:
06.07.2024 Bargf.-St.

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