FAQ / Häufig gestellte Fragen

 

Welche Papiere brauche ich zum Angeln in Lübeck oder Umgebung?

Zunächst einmal braucht man einen gültigen Fischereischein, der von einigen auch als Jahresfischereischein oder als Angelschein bezeichnet wird. Als Einheimischer muss es ein schleswig-holsteinischer Fischereischein sein, als Tourist werden die Fischereischeine anderer Bundesländer anerkannt.

Für das Angeln an einem bestimmten Gewässer braucht man zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtinhabers oder Fischereiausübungsberechtigten. Die Erlaubnisscheine gibt es als Tages-, Mehrtages- oder Jahreskarten. Auch Gastkarten sind erhältlich, wenn auch nicht für jedes Gewässer. Und es kann zusätzliche Bedingungen für den Erhalt eines Erlaubnisscheins geben, wie z.B. eine bestimmte Verbands- oder Vereinszugehörigkeit.

 

Wie und wo bekommt man einen Fischereischein?

Der Fischereischein in Schleswig-Holstein wird nach erfolgreichem Bestehen des Fischereischeinlehrgangs durch die für den Wohnort zuständige Ordnungsbehörde/Ordnungsamt ausgestellt. Informationen zum Lehrgang und aktuelle Lehrgangstermine gibt es unter Fischereischeinlehrgang.

 

Fischereischein verloren! Wo und wie bekommt man Ersatz?

Wenn man den Fischereischein verloren hat, aber noch im Besitz des Prüfungszeugnisses ist, kann man bei der zuständigen Ordnungsbehörde einen neuen Fischereischein beantragen.

Wenn man auch das Prüfungszeugnis nicht mehr finden kann und seine Fischereischeinprüfung in Schleswig-Holstein nach 1983 gemacht hat, kann man beim Landessportfischerverband Schleswig-Holstein (LSFV S.-H.) über einen Antrag eine gebührenpflichtige Zweitschrift des Prüfungszeugnisses beantragen. Bei in Schleswig-Holstein vor 1983 abgelegten Sportfischer-Prüfungen gibt es keinen lückenlosen Nachweis. Es gehört also etwas Glück dazu, ob man im Archiv des LSFV S.-H. verzeichnet ist. Wird kein Prüfungszeugnis mehr gefunden, weder zu Hause noch beim LSFV S.-H., muss der Fischereischeinlehrgang wiederholt werden.

 

Wie und wo bekommt man einen Erlaubnisschein?

Erlaubnisscheine zum Angeln an Vereinsgewässern erhalten Vereinsmitglieder über ihre Angelvereine, die teilweise auch Gastkarten für andere Angler ausgeben. Erlaubnisscheine für Gewässer des Landes- oder des Kreisverbands (z.B. Elbe-Lübeck-Kanal, Trave, Wakenitz) gibt es nur bei bestimmten Ausgabestellen. Informationen und Bedingungen zu den Erlaubnisscheinen für einzelne Gewässer gibt es unter Angelgewässer.

 

Gibt es auch freie Gewässer, an denen man angeln darf?

In unserer Region gibt es als "freie" Gewässer nur die Ostsee (außer Brodtener Ufer) und einige private Angel- und Forellenseen. Hier ist kein Erlaubnisschein erforderlich. Dennoch muss man im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein.

 

Dürfen Kinder bei einem Erwachsenen mitangeln?

Kinder unter 12 Jahren dürfen bei einem Erwachsenen mitangeln, wenn dieser im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist. Die Anzahl der für das Gewässer zugelassenen Ruten für den Erwachsenen darf dabei nicht überschritten werden, d.h. der Erwachsene gibt dem Kind eine oder zwei Ruten von seinem Kontingent ab. Mit der Vollendung des 12. Lebenjahres beginnt für die Kinder die eigene Fischereischeinpflicht.

 

 

 

 

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Beginn in Lübeck:
09.04.2024

Stormarn:
06.07.2024 Bargf.-St.

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