Das Brodtener Ufer

Trave
Das Brodtener Ufer

Das Brodtener Ufer (auch Brodtener Steilufer genannt) ist ein Überbleibsel aus der letzten Eiszeit und bildet eine Steilküste als Küstengewässer an der Ostsee zwischen Lübeck-Travemünde und Niendorf. Das Brodtener Ufer ist 4 km lang und bis zu 20 m hoch. Der Strand ist frei zugänglich, aber aufgrund der unzähligen Steine für Badegäste eher uninteressant. Zudem gibt es nur wenige Zugangsmöglichkeiten, entweder von Travemünde aus über den Strand oder über die einzige Treppe kurz vor Niendorf. Zwar gibt es an einigen Stellen noch Trampelpfade nach unten ans Wasser; die Benutzung ist jedoch nicht nur gefährlich, sondern aus Gründen des Naturschutzes verboten.

 

Angeln am Brodtener Ufer

Obwohl das Angeln in und an der Ostsee in Schleswig-Holstein ohne Erlaubnisschein gestattet ist (ein gültiger Fischereischein reicht aus), gilt in dem Ostseeabschnitt beginnend bei der Mövensteinbadeanstalt in Lübeck-Travemünde bis zum Kinderheim in Niendorf (Stadtgrenze Lübeck) noch das jahrhunderte alte Fischereirecht der Hansestadt Lübeck. Aus diesem Grund darf hier nur mit einem Erlaubnisschein zum Fischfang vom Ufer aus geangelt werden. Das Angeln vom Boot aus ist verboten.

Beim Angeln an der Küste des Brodtener Ufers dürfen nicht mehr als 2 Angeln, auch Grundangeln, deren Schnüre mit nur jeweils einem Haken versehen sind, benutzt werden. Anstelle einer schwimmenden Angel kann eine Spinnangel mit einem Kunstköder von höchstens 30 Gramm verwendet werden.

Für das Angeln am Brodtener Ufer (Fischereibezirk IV) gelten die Mindestmaße und Schonzeiten der Küstenfischereiordnung in der jeweils gültigen Fassung.

 

Erlaubnisscheine zum Angeln am Brodtener Ufer

Angeln am Brodtener Ufer 16,00 Euro / Kalenderjahr
  8,00 Euro / Urlauber (40 Tage)

 

Ausgabestellen für Erlaubnisscheine zum Angeln finden Sie bei uns unter der Rubrik Erlaubnisscheine.

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