Die Wakenitz

Wakenitz
Die Wakenitz

Die Wakenitz ist 16,5 Kilometer lang und ca. 150 ha groß, ein Flußlauf mit seenartigen Ausbuchtungen. Sie fließt vom Ratzeburger See in die Trave. Urwaldartige Erlenbrüche und Laubwälder sowie unzählige Moorgewässer und Sumpfwiesen zeichnen dieses einzigartige Flußgebiet und Angelrevier aus. Aufgrund dieser Urwüchsigkeit wird die Wakenitz auch als "Amazonas des Nordens" bezeichnet. Durch den Bau des Elbe-Lübeck-Kanals 1895 bis 1900 wurden der Krähenteich und der Mühlenteich von der Wakenitz abgetrennt. Es wurde eine Verbindung durch den Dückerkanal und dem Dücker zum Krähenteich geschaffen.

Am 19. Mai 1291 kauft Lübeck von Albrecht II., Herzog von Sachsen für 2.100 Mark die Wakenitz, ebenso am 25. Mai 1291 den Anteil von Bischof Konrad von Ratzeburg. Am 3. Juni 1291 bestätigt König Rudolph I. den geschlossenen Vetrag über den Verkauf der Wakenitz.

Ein Teil der Wakenitz wurde unter Naturschutz gestellt. An dieser Strecke ist das Angeln nur vom Boot und von einigen ausgewiesenen Angelplätzen aus möglich.

 

Angeln an der Wakenitz

Der Lübecker Kreisverband der Sportfischer e.V. hat am 1. Januar 1996 die angelfischereiliche Nutzung für die Angelvereine gepachtet. Sie müssen also einem Angelverein angehören, um dort angeln zu können.

Beim Fischfang in der Wakenitz dürfen nach § 13 der Nutzungsbedinungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern der Hansestadt Lübeck nur folgende Fanggeräte verwendet werden:

Beim Fischfang in der Wakenitz dürfen nicht mehr als zwei schwimmende Angeln, deren Schnüre mit jeweils einem Haken versehen sind, benutzt werden. Anstelle einer schwimmenden Angel kann eine Spinnangel mit einem Kunstköder von höchstens 30 Gramm verwendet werden. Ferner darf beim Angeln ein Senknetz von höchsten 1m x 1m Seitenlänge zum Fang von Köderfischen eingesetzt werden.

Auf der Wakenitz ist das Angeln vom Boot aus im Naturschutzgebiet nur während der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt.

Die Inhaber eines Erlaubnisscheins zum Fischfang in der Wakenitz sind verpflichtet, ihre Fänge auf einem vom Lübecker Kreisverband der Sportfischer e.V. dafür zur Verfügung gestellten Vordruck zu vermerken und diesen dort, bei Erneuerung der Erlaubnisscheine, zurückzugeben (Fangstatistik).

 

Angelbestimmungen für die Wakenitz

In Abweichung und Ergänzung zu den gültigen Bestimmungen in LFischG und BiFO gelten für die Wakenitz:

Mindestmaße: Karpfen 40 cm, Hecht und Zander 50 cm
Fangbegrenzung: Täglich nicht mehr als drei Karpfen
Schonzeiten: Hecht und Zander vom 01. Januar bis zum 30. April

 

Erlaubnisscheine zum Angeln an/auf der Wakenitz

Angeln vom Ufer 16,00 Euro / Kalenderjahr
  8,00 Euro / Urlauber (40 Tage)
Angeln vom Boot 32,00 Euro / Kalenderjahr
16,00 Euro / Urlauber (40 Tage)

Ausgabestellen für Erlaubnisscheine zum Angeln finden Sie bei uns unter der Rubrik Erlaubnisscheine.

Weiterführende Links:

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