Die Trave

Trave
Die Trave

Die Trave entspringt in Gießelrade bei Ahrensbök und entstand vor ca. 8000 - 20000 Jahren. Sie fließt über weite Strecken nicht in einem selbst geschaffenen Bett, sondern benutzt die uralten Schmelzwasserstraßen der letzten Eiszeit. Das Flußsystem der Trave ist mit vielen Nebenflüssen und Bächen ausgestattet. Dazu gehören u.a. die Berliner Au, Brandsau, Mözener Au, Beste, Wakenitz, Schwartau und die Stepenitz. Das gesamte Einzugsgebiet der Trave umfaßt eine Fläche von 2.676 km². Die Trave hat, verglichen mit anderen Flüssen Schleswig-Holsteins, das größte Einzugsgebiet im nördlichsten Bundesland. So ist es zu erklären, daß auf einer relativ geringen Lauflänge von 113 Kilometern aus einem schmalen Wiesenbach ein vom Erscheinungsbild her ausgewachsener Strom wird. Im Holsteinischen wird die Fläche des Einzugsgebietes der Trave zu 70 % landwirtschaftlich genutzt, nur 12 % sind Wald-, 8 % sind Wasserflächen (die Trave entwässert rund 90 Seen!). In Lübeck fließt südlich der Altstadt der Elbe-Lübeck-Kanal in die Trave und vereinigt sich mit ihr.

Ab der mittleren Trave zählen wir zu den vorkommenden Fischarten in diesem Angelgewässer: Barsch, Aal, Gründling, Rotaugen, Hecht, Brassen, Meerforelle, Aland, Bachforelle, Zwergstichling, Döbel, Elritze, Schleie, Quappe, Kaulbarsch, Regenbogenforelle, Äsche, Schuppenkarpfen, Rapfen, Karausche, Hasel und Spiegelkarpfen. Im weiteren Flußverlauf kommen dann noch die Ukelei, Welse und Zander hinzu. Im Bereich der Hansestadt Lübeck angelt man aufgrund des zunehmenden Salzgehaltes auch Flunder, Hering und Hornhecht in der Trave.

 

Angeln an der Trave

Die Grenzen der Fischereibezirke II-IV auf der Trave und dem Kanal liegen gem. § 2 der Nutzungsbedingungen stromaufwärts bei der Brücke in Hamberge bzw. der Geniner Straßenbrücke und stromabwärts bei der Mündung der Trave, einer Verbindungslinie zwischen Norder- und Südermole.

1.) Beim Fischfang in der Trave dürfen nicht mehr als zwei schwimmende Angeln, deren Schnüre mit jeweils einem Haken versehen sind, benutzt werden. Anstelle einer schwimmenden Angel kann eine Spinnangel mit einem Kunstköder von höchstens 30 Gramm verwendet werden.

2.) Beim Fischfang darf ein Senknetz von höchstens 1m x 1m Seitenlänge zum Fang von Köderfischen benutzt werden.

3.) Im Fischereibezirk III (Von der Begrenzungslinie nördliche Landspitze der Herreninsel, rechtwinklig zum Fahrwasser bis zum Skandinavienkai) dürfen von Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 06:00 Uhr statt schwimmender Angeln Grundangeln mit einem Angelhaken benutzt werden.

4.) Im Fischerei-Teilbezirk IV dürfen statt schwimmender Angeln Grundangeln mit einem Angelhaken benutzt werden.

5.) Heringsangeln:
In der Trave, zwischen Travemünde stromaufwärts bis zur nördlichen Begrenzung des Wallhafens, der Holstenbrücke sowie der Hüxtertorbrücke, darf während der Heringssaison anstelle einer schwimmenden Angel eine Heringsangel, deren Schnur mit einem Senker von höchstens 50 Gramm Gewicht mit nicht mehr als zwei Angelhaken versehen ist, zum Fang von Heringen verwendet werden.

 

Angelbestimmungen für die Trave

1. Für die Fischereibezirke III und IV gelten die Mindestmaße der Küstenfischereiordnung in der jeweils gültigen Fassung.

2. Für den Fischereibezirk II gelten die Mindestmaße der Binnenfischereiordnung in der jweils gültigen Fassung.

 

Erlaubnisscheine zum Angeln an der Trave

Angeln an der Trave 16,00 Euro / Kalenderjahr
  8,00 Euro / Urlauber (40 Tage)

Ausgabestellen für Erlaubnisscheine zum Angeln finden Sie bei uns unter der Rubrik Erlaubnisscheine.

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