Fischereischein Schleswig-Holstein

Fischereischein

Seit 1983 ist die Prüfung zum Fischereischein (ugs. Angelschein) in Schleswig-Holstein gesetzlich geregelt. Jeder Angler, der in Schleswig-Holstein seinen Wohnsitz und das 12. Lebensjahr vollendet hat, muß die Fischereischeinprüfung ablegen. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat den Landessportfischerverband Schleswig-Holstein mit der Durchführung dieser Prüfung beauftragt.

Die vom Landessportfischerverband festgelegte Ausbildungs- und Prüfungsordnung gibt den Weg vor, damit diese Prüfung gesetzlich ablaufen kann. In den Lehrgängen (mind. 30 Unterrichtsstunden je 45 Minuten) und in der abschließenden Prüfung werden folgende Themen behandelt:

Allgemeine Fischkunde

Aufbau des Fischkörpers, seiner Organe, Bedeutung des Alters und Geschlechtsbestimmung, Sinnesorgane der Fische und ihre praktische Nutzanwendung.

Spezielle Fischkunde

Unterscheidung der einheimischen Fischarten und der in den Küstengewässern vorkommenden Meeresfischarten, ihre Merkmale und ihre verschiedenen Lebensweisen.

Gewässerkunde

Das Wasser als Lebenselement der Fische: Unterschiedliche Zusammenstellung, Fruchtbarkeit und Strömung des Wassers, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse. Unterscheidung und Bedeutung der Wasserpflanzen, der Tierwelt im und am Wasser. Die verschiedenen Gewässertypen für die einzelnen Fischarten. Fischhege und Gewässerpflege: Besatzmaßnahmen, Fangstatistiken (ihre außerordentliche Bedeutung), Verhalten bei Feststellung von Fischschädlingen, Fischkrankheiten, Fischsterben und Abwasserverunreinigungen, Behandlung der Fische nach dem Fang, Laich- und Schongebiete, Fangregelungen.

Natur-, Tier- und Umweltschutz

Tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber der Kreatur Fisch, d. h. schonende Behandlung und damit Ersparung unnötiger Schmerzen und Leiden; hierzu gehören die Lebensansprüche der Fische und anderer zum Lebensraum Gewässer gehörender Tiere und deren natürliche Lebensgewohnheiten, das Erkennen möglicher Störungen, die Ausübung des waidgerechten Fischfanges, die Möglichkeiten zur Förderung eines artenreichen Fischbestandes und der im und am Gewässer lebenden Tiere, Sicherstellung des Überlebens unserer heimischen Fischarten durch Erhaltung und Wiederherstellung von Biotopen.

Gerätekunde

Grundsätzliche Kenntnisse über das Angeln: Erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte und Fangmethoden, richtige waidgerechte Zusammenstellung des Angelgerätes für den Fang bestimmter Fischarten des Süßwassers und des Meeres in unseren Gewässern, Unterrichtung in der praktischen Handhabung der Fischereigeräte.

Gesetzeskunde

Rechtliche Bestimmungen: Inhalt des Fischereirechtes und Arten der Fischereiberechtigungen (Eigentum, Pacht, Erlaubnisschein), Vorschriften bei der Ausübung des Fischereirechtes (Staatlicher Fischereischein, gesetzliche und vereinsbedingte Schonzeiten, Schongebiete und Mindestmaße, Uferbetretungsrecht, Tages- und Nachtfischerei, Gemeingebrauch am Wasser, verbotene Befischungsmethoden, Strafvorschriften), zuständige Verwaltungsbehörden, Fischereiaufsicht, wichtige Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes, der BiFO und KüFO des Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetzes.

Notwendigkeit der Ausbildung und Prüfung

Wer den Fischfang ausüben will, hat nicht allein seine Rechte wahrzunehmen, er muß zugleich seine Verpflichtung in vollem Umfang erfüllen. Er hat in allen seinen Handlungen die Grundsätze der Fischgerechtigkeit zu wahren und den Bestimmungen des Fischereigesetzes, KüFO und BiFO, sowie der Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Fischereischein (ugs. Angelschein) vom 22.02.1983 zu genügen.

Außerdem sind die Vorgaben aus den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen über den Naturschutz, den Umweltschutz und den Tierschutz strikt zu beachten. An eine korrekte und waidgerechte Ausübung der Fischerei sind daher Anforderungen zu stellen, die über allgemeine Fischkenntnisse und Fertigkeiten des Ausübenden hinausgehen. Nur ein ausgebildeter Angelfischer kann diesen Pflichten gerecht werden.

  • Aktuelle Termine für den Fischereischeinlehrgang
  • Lehrgänge:

    Beginn in Lübeck:
    09.04.2024

    Stormarn:
    06.07.2024 Bargf.-St.

    Details

    Vorstand Geschäftsstelle Aktuelle Termine
    Fischereischeinlehrgang Fischereischeinprüfung
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