Angelplätze an der Obertrave bestätigt!

19.02.2011

Angelplätze an der Obertrave
Angelplätze an der Obertrave

Nachdem auf der Jahreshauptversammlung des ASV Trave Ende Januar bekannt gegeben wurde, dass an der Obertrave auf der Wallseite ca. 20 neue Angelplätze entstanden seien, freute sich die Lübecker Anglerschaft zunächst. Grund dafür war eine Beschneidungsaktion der Ufervegetation durch die Hansestadt Lübeck. Vorher war hier das Angeln wegen der Büsche und Sträucher nicht möglich. Der Lübecker Kreisverband der Sportfischer fragte daraufhin beim zuständigen Hafen- und Seemannsamt nach, um für seine Angler eine Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Umso größer war das Erstaunen, als das Hafen- und Seemannsamt erklärte, dass das bestehende Angelverbot an der Obertrave nicht nur für den Promenadenbereich gelte, sondern die ganze Obertrave betreffe. Nach Bekanntgabe dieser Information ging es besonders in den Internetforen hoch her und sorgte für reichlich Aufregung unter den Lübecker Anglern. Viele waren auf der Suche nach "Schuldigen" für dieses Dilemma und die überkochenden Emotionen ließen die ansonst sachlich verlaufenden Diskussion im Forum aus dem Ruder laufen. Unbegründete Anschuldigungen und sogar gegenseitige Beleidigungen waren die Folge.

Angelplätze an der Obertrave
Angelplätze an der Obertrave

Der "Lübecker Angler", ein den meisten Anglern bekanntes regionales Angelportal, ging der Sache nach und fragte schriftlich beim Hafen- und Seemannsamt nach. Nach Prüfung bestätigte das Amt, dass nun wohl doch im Bereich der neuen Fußgängerbrücke geangelt werden dürfte. Nachdem diese Information in der Öffentlichkeit bekannt wurde, bat auch der Lübecker Kreisverband der Sportfischer das Hafen- und Seemannsamt um eine entsprechende schriftliche Aussage, damit für alle Angler Rechtssicherheit bestehe. Auf unsere Nachfrage, warum man denn zuerst ein Angelverbot ausgesprochen hatte und dies nun zurücknehme, bedauerte das Amt den Ablauf der Ereignisse und sagte, dass es sich um einen Irrtum gehandelt habe.

In dieser Woche traf sich der Vertreter des Hafen- und Seemannsamtes (S. Weglehner) mit unserem Vorsitzenden (R. Vorbeck) zu einer Ortsbegehung an der Obertrave, um noch einmal die Details vor Ort zu begutachten. Dabei wurde die Aussage des "Lübecker Anglers" bestätigt. Das Angeln ist also links und rechts der neuen Fußgängerbrücke erlaubt. Von der Wallstraße kommend wurde rechts ca. 50 Meter und links ca. 100 Meter als Angelfläche am Ufer anerkannt. Eine weitere Angelstrecke erschließt sich von der Dankwartsbrücke bis zum Dom. Das Hafen- und Seemannsamt appellierte noch einmal ausdrücklich an die Anglerschaft, dass der Schiffsverkehr auf keinen Fall behindert werden dürfte.

 

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