Obertrave: Angelverbot wird vorerst gelockert

09.04.2011

Angelzonen Obertrave
Angelzonen Obertrave

In dieser Woche kam es zu einem erneuten Treffen zwischen Vertretern des Lübecker Kreisverbands der Sportfischer und dem Lübecker Hafen- und Seemannsamt. Mit dabei war auch Sportfreund Erwin Elzermann vom ASV Trave. Bei einer Ortsbegehung an der Trave ging es um das ärgerliche Angelverbot an der Obertrave. Nach einigen Diskussionen war das Hafen- und Seemannsamt endlich bereit zumindest einen Teil des im letzten Jahr verhängten Angelverbots vorerst zurückzunehmen.

Nachdem im Februar dieses Jahres bereits die Strecken links und rechts der neuen Fussgängerbrücke auf der stadtabgewandten Uferseite freigegeben wurden, gab es nun eine Lockerung des Angelverbots auf der Stadtseite. Ab sofort darf von der Einmündung der Marlesgrube (Strassenpoller auf der Strasse) bis zur Dankwartsbrücke wieder geangelt werden.

Stefan Weglehner vom Lübecker Hafen- und Seemannsamt betonte aber ausdrücklich, dass die Lockerung des Angelverbots unter Vorbehalt stehe. Ob die Lockerung des Angelverbots von Dauer sein wird, entscheiden die Angler selbst. Von ihrem Verhalten wird es abhängen. In keinem Fall dürfen Touristen behindert oder die Schifffahrt auf der Trave beeinträchtigt werden. Bei Annäherung von Schiffen sind die ausgelegten Angeln sofort einzuholen.

 

 

 

 

 

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