Neues Landesfischereigesetz - Politik und Angler in der Diskussion

Podiumsdiskussion zum neuen Landesfischereigesetz
Die politischen Vertreter
bei der Podiumsdiskussion zum
neuen Landesfischereigesetz

Im Rahmen der Novellierung des Landesfischereigesetzes in Schleswig-Holstein hatte der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein am 08.02.11 zu einer Podiumsdiskussion in das Kieler Haus des Sports eingeladen. Die politischen Fraktionen hatten ihre Vertreter für dieses Fachgebiet entsendet. Dr. Michael von Abercron (CDU), Bernd Schröder (SPD), Günther Hildebrand (FDP), Lars Harms (SSW) und Bernd Voss (B90/Grüne) waren im Podium vertreten. Für die Oberste Fischereibehörde (MLUR) war Martin Momme eingeladen worden. Ebenso gefolgt waren der Einladung 80 interessierte Angler aus den Kreisverbänden und den Angelvereinen des Landes.

Zur Eröffnung der Veranstaltung berichtete LSFV-Präsident Peter Heldt vom bisherigen Ablauf. So habe der Verband bereits im Vorfeld die Kreisverbände und Angler um Anregungen und Vorschläge zum neuen Gesetzesentwurf gebeten. Fristgerecht hätte der Landesverband in der Folge zum 30. Januar 2011 seine Vorschläge zum neuen Gesetzesentwurf eingereicht. Dabei wären auch die Anregungen und Wünsche der heimischen Angler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Podiumsdiskussion sollten nun die Probleme besprochen werden. Besonders auch deshalb, weil zu diesem neuen Gesetz keine öffentliche Anhörung vorgesehen sei.

Peter Heldt zeigte sich etwas verwundert, dass in Zusammenhang mit der Neugestaltung des Gesetzes in der Öffentlichkeit immer nur von der Fischereischeinpflicht gesprochen werde. Dabei gebe es auch andere Punkte, die kritisch betrachtet werden müssten. Weiter berichtete der Präsident, dass der LSFV als beliehener Träger des Landes im vergangenen Jahr ungefähr 5.000 Lehrgangsteilnehmer ausgebildet habe. Dabei unterliege das Ausbildungskonzept einer ständigen Verbesserung. Man denke sogar schon über einen Praxisteil in der Ausbildung nach. Da auch viele Jugendliche an der Ausbildung teilnehmen, erfülle der Landesverband und die Kreisverbände sogar Bildungsarbeit.

Auch die Angelvereine profitierten von der Fischereischeinausbildung, die ihren Mitgliederzuwachs oftmals aus diesem Lehrgang heraus erhielten. Das sei umso wichtiger, weil gerade die Angelvereine sich im Tier- und Naturschutz engagierten und Aktionen für unsere Umwelt durchführten. So zum Beispiel die Wiedereinbürgerung von Lachs, Meerforelle oder Schnäpel. Eine funktionierende Vereinsstruktur sei dafür unerlässlich.

Man dürfe mit der Novellierung des LFischG keine zusätzlichen Schlupflöcher für die Fischereiabgabe schaffen, indem man versucht die bisherigen und funktionierenden Verfahren aufzuweichen. Peter Heldt betonte wie wichtig es ihm und dem Landesverband sei, die Pflicht zur aktiven Mitarbeit und Diskussion am neuen Gesetzentwurf wahrzunehmen. Und nicht unbeteiligt zuzusehen um nach der Inkraftsetzung über diesen oder jenen Punkt zu meckern und zu kritisieren.

Im Anschluss begrüßte der Moderator des Abends, LSFV-Pressesprecher Michael Kuhr, die Abgeordneten. Er stellte das Programm für den Abend vor, nach dem zunächst jeder entsandte Politiker fünf Minuten Redezeit erhalten sollte, um das Statement seiner Partei vorzutragen. Danach sollten die Fragen aus dem Publikum beantwortet werden. Da aus zeitlichen Gründen nicht auf alle Änderungen des Gesetzentwurfs eingegangen werden sollte, wurden drei Themenbereiche vorgeschlagen: Fischereischein / Urlauberschein, Hegepflicht / Fischereigenossenschaften und der Tierschutz.

Dr. Abercron (CDU) eröffnete die Vorstellungsrunde mit dem Bekenntnis, dass er selbst Angler sei und daher entsprechenden Sachverstand mitbringe. Seine Koalition hätte mit dem LFischG neu anfangen müssen. Es habe in der Vergangenheit in der alten Regierung zwar einen neues Gesetzesentwurf durch die SPD gegeben, das Verfahren sei aber nie zum Abschluss gekommen. Zum aktuellen Entwurf sagte er, dass die Angler in der Ausbildung eine wichtige Rolle spielten. Auch stimmte er zu, dass die Angelvereine durch die lehrgangsgebundene Ausbildung guten Zuwachs bekämen. Andere Verbände aus dem Naturschutz hätten da viel größere Probleme in der Nachwuchsförderung. Inzwischen hätte seine Partei viele Stellungnahmen und Vorschläge zum neuen LFischG vorliegen, die es jetzt abzuwägen gelte. Neue Regelungen, die Geld kosteten, müssten natürlich aufgrund der Haushaltslage des Landes dem Rotstift zum Opfer fallen. Auch Hegepläne könnten möglicherweise in Frage gestellt werden. Er hoffe aber auf zahlreiche Anregungen aus dem Publikum.

Anschließend berichtete Bernd Schröder (SPD) über die unterschiedlichen Regelungen zum Setzkescher. In Mecklenburg-Vorpommern sei er erlaubt, in Schleswig-Holstein dagegen verboten. Bereits in der alten Landesregierung hätte man über das LFischG diskutiert und es bis zu einem Gesetzentwurf gebracht. Hier seien viele Gremien und Organisationen beteiligt gewesen, daher hätte man auch Kompromisse in der Neugestaltung hinnehmen müssen. Ein Entwurf sei dann 2009 eingereicht worden. Dann kam der Bruch der Koalition dazwischen und das Gesetzgebungsverfahren wurde auf Eis gelegt. Später habe es noch einen Versuch der Wiederaufnahme des Verfahrens gegeben, der aber gerade bei der FDP auf Widerstand gestoßen sei. Die Stellungnahme und Kritik des Landessportfischerverbandes könne er grundsätzlich teilen. In Bezug auf den Fischereischeinlehrgang betonte er, dass in Schleswig-Holstein Gruppen und Vereine besonders in der Jugendarbeit gefördert werden sollten. Seine Partei hätte nichts davon, den Verbänden und Vereinen diese Grundlage zu entziehen.

Der Abgeordnete Günter Hildebrand (FDP) berichtete von seinen guten Kontakten zu den Anglern, die er als Bürgermeister von Ellerbek unterhalte. Er könne sich daher gut auf das Thema einstellen. Er kritisierte, dass Angler radikale Forderungen stellten und zudem auch keine homogene Gruppe seien. Auch Hildebrand ging auf das Entwurfsverfahren unter der letzten Landesregierung ein. Das Konzept sei nur zwischen CDU und SPD abgestimmt gewesen. Die Oppositionsfraktionen wären nicht beteiligt worden, somit wäre das neue LFischG nicht abgestimmt gewesen. Nach den Neuwahlen sei dann der neue Entwurf gekommen, der aus seiner Sicht eine 1:1-Kopie des alten Entwurfs darstellte. Ein Kernpunkt stellte für die FDP die Ungleichbehandlung der Angeltouristen bei der Urlauberscheinregelung dar. Dies sei auch durch die beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegebene Studie bestätigt worden. Seine Partei plädierte für einen Urlauberfischereischein, der für alle Angler - egal welcher Herkunft - gelte. Er könne sich zudem vorstellen, die Verwendungsdauer des Scheins von 40 Tage auf 28 Tage zu reduzieren.

Bernd Voss (B90/Grüne) lobte das Engagement der Verbände und der Vereine. Dies sei gelebte Demokratie. Für seine Partei sollte die Hegepflicht im neuen LFischG bestehen bleiben. Ebenso sei für ihn nicht zu verstehen, warum die Fischereigenossenschaften künftig wegfallen sollten. Und die Überlegungen zur Fischereischeinpflicht könne er auch nicht nachvollziehen, daher sollte man nicht an der bisherigen Regelung wackeln. Im letzten Jahr seien 2.500 Urlauberscheine ausgegeben worden. Das mache auch den Bildungsauftrag deutlich, den die Kreisverbände hier leisteten. Es wäre ein Witz, wenn diese Regelung abgeschafft werden würde. Für den Bereich des Tierschutzes sagte Voss, dass der Schutz der Fischbestände und Aquakulturen für Binnenfischer, Teichwirte und Angler gleichermaßen wichtig sei und noch einmal überdacht werden sollte. Der § 39 Tierschutz sollte auch im neuen LFischG belassen werden.

Lars Harms (SSW) gehe es vorrangig darum, ein praktikables und sinnvolles Gesetz zu erlassen. Die bisherigen Hegepläne seien naturschutznah gewesen. Es sei überhaupt nicht nachvollziehbar, warum in der Zukunft nur noch bei fischereilich genutzten Gewässern an der Hegeverpflichtung festgehalten werden solle. Er plädiere darauf die Hegepflicht an allen Gewässern festzuschreiben. In einem neuen Gesetz solle man zudem versuchen Bürokratie abzubauen und es lesbar zu gestalten. Eine Beibehaltung des Tierschutzes im LFischG wäre zu überlegen, weil sich entsprechende Regelungen bereits aus dem Tierschutzgesetz ergeben. Zum Thema Urlauberschein vertrete er die Meinung, dass diese Regelung entweder für alle oder für keinen gelten müsse. Man könne nicht mit zweierlei Maß messen. Auch Tierschutzargumente könnten da nicht helfen.

Martin Momme vom MLUR verwies in seiner Stellungnahme auf die beratende Funktion seines Ministeriums. Man wolle zunächst abwarten. Aus seiner Sicht könne das MLUR aber den bisherigen Entwurf mittragen.

Die sich jetzt anschließenden Fragen aus dem Publikum konzentrierten sich vereinbarungsgemäß zunächst auf den Fischereischein und Urlauberschein. Es wurde gefragt, warum Angler anders als Jäger behandelt würden. Diese könnten auch nicht mit einem Urlauberschein in einem anderen Bundesland auf die Jagd gehen und ohne Prüfung Wild schießen. Zum geplanten Wegfall der Hegepflicht kam der Einwand, dass 30 Prozent der heimischen Fischarten vom Aussterben bedroht wären und der Hegepflicht damit eine große Bedeutung zukäme. Diese Aussage wurde von Martin Momme (MLUR) korrigiert. Er sagte, dass vielleicht 30 Prozent auf der Roten Liste stünden. Dies sei aber nicht gleichbedeutend mit dem Aussterben. Auch der Ehrenpräsident des LSFV Ernst Labbow meldete sich zu Wort. Er würde den Urlauberschein am liebsten ganz abschaffen. Eine weitere Aufweichung der bisherigen Regelung wäre für ihn pervers.

Die Abgeordneten reagierten unterschiedlich auf die Fragen zum Fischereischein und Urlauberschein. B90/Grüne plädierten beim Urlauberschein auf stringente Regelungen. Man müsse aufpassen, dass die Fischereischeinpflicht nicht untergraben werde. Die FDP beharrte auf der Bedingung „alle oder keiner“ und berief sich auf die bereits genannte Untersuchung zur Ungleichbehandlung des Wissenschaftlichen Dienstes. Die SPD habe schon seit Jahren gewusst, dass die Urlauberscheinregelung eine „Krücke“ sei. Nur wer eine Sachkundeprüfung vorweisen könne, der hätte auch die Grundlagen zum Angeln. Die CDU halte die unterschiedlichen Regelungen in Deutschland nicht für sinnvoll. Am besten wäre eine bundeseinheitliche Regelung, die man endlich einmal angehen solle. Auf diesen Zug sprang auch Lars Harms (SSW) auf und forderte, dass unsere Landesregierung einen entsprechenden Antrag im Bundestag stellen sollte. Angeln in Deutschland sollte demnach generell nur mit einer bestandenen Prüfung möglich sein. Zusätzlich sollten Regelungen geschaffen werden, die den Fischereischein schmackhafter machten.

Beim Thema der Hegepflicht und der Fischereigenossenschaften war sich das Publikum einig, dass die Einführung der Hege im Jahr 1996 richtig war und nach anfänglichen Schwierigkeiten heute einen hohen Stellenwert einnimmt. Die Streichung des § 20 wäre ein Schwächung für den Tier- und Naturschutz. Auch die Auflösung der Fischereigenossenschaften wurde durch das Publikum hinterfragt. Ein Sinn für diese Maßnahme sei nicht erkennbar. Der Geschäftsführer des LSFV Robert Vollborn stellte die Frage nach der Nutzung von Boots-/Elektromotoren. Diese wären bei der Novellierung des Wassergesetzes im Jahr 2008 vergessen worden.

Harms (SSW) plädierte nach der Diskussion darauf, dass sowohl Hegepflicht wie auch Fischereigenossenschaften erhalten bleiben sollten. Von der Problematik mit den E-Motoren höre er zum ersten Mal und könne daher nichts dazu sagen. Dr. Abercron (CDU) möchte die Fischereigenossenschaften noch einmal anhören. Welcher Sinn hinter der Abschaffung liege, müsse er zudem auch noch erfragen. Auch bei der Hegeverpflichtung konnte er keine Position beziehen, weil er noch weitere Informationen einholen wollte. Das Thema E-Motoren sei eine heikle und heiße Sache, dafür wären aber die Wasserbehörden zuständig. Der SPD-Abgeordnete Bernd Schröder zeigte sich sicher, dass man noch Wege hinsichtlich der Fischereigenossenschaften finden würde. Zu den Hegeplänen sei bereits alles gesagt worden, die Hege sollte nicht verändert werden. Über die Sache mit den E-Motoren solle noch mal politisch diskutiert werden. Die FDP sieht dagegen die Nutzung der E-Motoren nur bei behinderten oder schwachen Personen. Dennoch habe das nichts im LFischG zu suchen, sondern gehöre ins Wassergesetz. Die Fischereigenossenschaften seien zwar Körperschaften des öffentlichen Rechts, nähmen aber keine hoheitlichen Aufgaben wahr. Das stelle für ihn den Knackpunkt dar. Man könne vielleicht überlegen die Genossenschaften aufzulösen und als Verein neu zu gründen. Auf die Hegepflicht wolle die FDP dagegen nicht verzichten. B90/Grüne wollten die Genossenschaften und Hegepflicht erhalten. Trotzdem müsse der rechtliche Status der Genossenschaften noch geprüft werden. Bei den E-Motoren sieht seine Partei die Nutzung nur bei behinderten Menschen. Für Martin Momme vom MLUR war wichtig, dass die Begriffe Hegepflicht und Hegeplan nicht durcheinander gebracht werden dürften. Eine Hegepflicht sollte bei allen Gewässern gelten. Nur bei nicht fischereilich genutzten Gewässern könnte der Hegeplan entfallen. Wo keine wirtschaftliche Nutzung mit Besatz und Abfang stattfinde, könne auch kein derartiger Plan aufgestellt werden. Die Fischereigenossenschaften stellen für das MLUR einen Arbeitsaufwand dar, weil diese durch sein Ministerium im Rahmen der Aufsichtspflicht kontrolliert werden müssten. Ehrenpräsident Ernst Labbow kam abschließend noch einmal auf das Thema E-Motoren zurück. Zur Ausübung seines Fischereirechts müsse er das Boot benutzen. Daher sei es als Nutzfahrzeug anzusehen und nicht als Sport- oder Freizeitboot. Somit gehöre es ins LFischG und nicht in das Wassergesetz.

Zum letzten Thema des Tierschutzes sprach sich Bernd Voss (B90/Grüne) für die Erhaltung der bisherigen Formulierung aus. Nur zur Setzkescher-Problematik wolle er sich noch informieren. Auch die FDP möchte ausdrücklich auf das Beibehalten des Tierschutzes im LFischG hinweisen, selbst wenn man einige Einzelregelungen weglassen könnte. Die SPD sieht dagegen die Grundlage des Tierschutzgesetzes als ausreichend an. Mit dem Setzkescher habe man noch Probleme. Hier gelte es eine Definition zu finden, die einen Setzkescher in relative und ausreichende Größe zum gefangenen Fisch setzt. Für CDU und SSW könnte der Tierschutz aus dem LFischG herausgenommen werden, die Regelung durch das Tierschutzgesetz reiche aus.

 

Für alle Beteiligten war die Podiumsdiskussion zum LFischG informativ und interessant. Diskutiert wurde sachlich und höflich. Bei den Abgeordneten war erkennbar, dass einige Probleme und Kritiken vorher in den Parteien nicht bekannt waren. Auch die Bereitschaft der Politiker, bei dem einen oder anderen Sachverhalt noch einmal nachzufassen und ggf. zu überdenken sehen wir sehr positiv. Doch sind bei der Novellierung eines Gesetzes auch Interessen anderer zu berücksichtigen. Das macht die Aufgabe für die Politiker nicht einfacher und erfordert von Anglerseite teilweise Kompromisse oder Verständnis. Es bleibt abzuwarten wie und in welchem Umfang der gestrige Abend und die eingereichte Stellungnahme des LSFV noch Einfluß auf das Gesetzgebungsverfahren nehmen kann.

 

 

 

 

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